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2.28 Identitätsausweis (§ 35a SPG) für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten

Vorschlag

  • Auch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sollen (genauso wie österreichische Staatsbürger:innen) Anspruch auf Ausstellung eines Identitätsausweises gemäß § 35a SPG haben.
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Die Möglichkeit jedes Menschen, seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis bescheinigen zu können, liegt sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Interesse. Derzeit ist ein Identitätsausweis nach § 35a Sicherheitspolizeigesetz der einzige Ausweis, mit dem nur die Möglichkeit eines Identitätsnachweises gegeben ist und keinerlei Rechte bescheinigt werden können.