Kriminalpolitische Positionen
Die nachfolgenden Positionierungen versuchen, dem weiten Themenfeld der Kriminalpolitik in zweifacher Form zu entsprechen: einerseits durch die unverzichtbare Herstellung der gesellschaftspolitischen Bezüge, andererseits durch Schlussfolgerungen aus der in der Praxis von NEUSTART gewonnenen Expertise zu speziellen Themen.
Dementsprechend werden in Kapitel 1 Grundsätze der Kriminalpolitik formuliert und in Kapitel 2 praxisorientierte Aussagen zu ausgesuchten Spezialthemen getroffen. Hinter den kriminalpolitischen Vorschlägen, die zu jedem Abschnitt gemacht werden, steht immer die Überlegung, wie sozial konstruktiver als durch Strafdrohungen und ihre Erhöhung auf Kriminalitätsrisiken und Kriminalität reagiert werden kann.
Die praktischen Vorschläge zielen schwerpunktmäßig darauf, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, die Unterbringung im Maßnahmenvollzug oder auch Ersatzfreiheitsstrafen im Verwaltungsstrafrecht zu ersetzen, zu reduzieren oder zumindest sinnvoller und wirkungsvoller zu gestalten. Im besonderen Blickpunkt stehen dabei Personengruppen, bei denen strafrechtliche Eingriffe besonders nachteilige Neben- und Langzeitfolgen für ihre gesellschaftliche Reintegration haben können, wie insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene.
- 1.1 Sozialpolitik ist die effektivste Kriminalpolitik
- 1.2 Prävention – Kriminalität verhindern bevor sie entsteht
- 1.3 Opferinteressen stärker berücksichtigen
- 1.4 Wiedergutmachende Gerechtigkeit – Haft nur als letztes Mittel
- 1.5 Opferschutz orientiert in der Täterarbeit – Vernetzung ist Opferschutz
- 1.6 Perspektive durch Arbeitsmarktzugang schaffen
- 1.7 Qualitätsmanagement in der Strafrechtspflege
- 1.8 Verantwortung der Kommunikation
- 2.1 Einschränkung der Strafdrohungen
- 2.2 Einschränkung der Strafbarkeit von Handlungen in Bezug auf Cannabisprodukte
- 2.3 Ausbau der Spezialnormen für Jugendliche und junge Erwachsene
- 2.4 Alternativen zum Vollzug von (Ersatz-)Freiheitsstrafen im Verwaltungsstrafrecht
- 2.5 Gerichtshilfe im Strafrechtsbereich auch für Erwachsene ermöglichen
- 2.6 Einschränkung des Untersuchungshaftgrundes Tatbegehungsgefahr
- 2.7 (Un-)Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft
- 2.8 Stärkung der Elemente und Prinzipien von Wiedergutmachender Gerechtigkeit und Opferorientierung (Restorative Justice) auf allen Ebenen der Strafjustiz
- 2.9 Kostentragungen bei Weisungen (§ 51 StGB) und Pflichten (§ 203 StPO)
- 2.10 Ausweitung des Strafaufschubs mit Möglichkeit der Bewährungshilfeanordnung und einer nachträglichen bedingten Nachsicht
- 2.11 Gemeinnützige Leistungen als Ersatz für eine unbedingte Freiheitsstrafe
- 2.12 Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests
- 2.13 Ausweitung der bedingten Entlassung
- 2.14 Verfahrenshilfe auch bei Ablehnung einer bedingten Entlassung
- 2.15 Forderungen für einen verbesserten, grundrechtskonformen Maßnahmenvollzug
- 2.16 Zukunft des Strafvollzugs
- 2.17 Rechte der Gefangenen stärken
- 2.18 Der Strafvollzug braucht Gesellschaft – Kooperationen mit der Umwelt, insbesondere für die Arbeitsmarktintegration
- 2.19 Menschen ohne österreichischer Staatsbürgerschaft im Strafvollzug
- 2.20 Verkürzung von Tilgungsfristen
- 2.21 Ausweitung der Beschränkung von Auskunft aus dem Strafregister
- 2.22 Kein Führerscheinentzug als verschleierte Nebenstrafe
- 2.23 Objektivierung der Gründe für eine Passentziehung
- 2.24 Keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei bedingten Verurteilungen
- 2.25 Keine Ausweisung von Menschen, die von klein auf im Inland aufgewachsen sind
- 2.26 Möglichkeit der Aufhebung des Einreise- oder Aufenthaltsverbotes nach Tilgung der Verurteilung
- 2.27 Keine „Rückstufung“ für langjährig integrierte und aufenthaltsverfestigte Menschen
- 2.28 Identitätsausweis (§ 35a SPG) für alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten
- 2.29 Kein Ausschluss von der Ausübung eines Gewerbes wegen Bagatelldelikten