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Wenn Kinder schwere Straftaten begehen…

Wenn Kinder schwere Straftaten begehen… (z.B. schweres Quälen von Mitschüler:innen oder andere schwere Gewaltdelikte) wird sehr schnell eine Senkung der Strafmündigkeit gefordert. Gerne wird in diesem Zusammenhang auf die Schweiz verwiesen. Hier liegt die Strafmündigkeit bei zehn Jahren, früher sogar bei sieben (!) Jahren.

Wenn Kinder schwere Straftaten begehen… gilt es natürlich als erstes, den Opfern bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Hinsichtlich des:r Täter:in müssen wir uns aber vor allem die Frage stellen, was die Ursachen für dieses Handeln war. Hier muss angesetzt werden und in der Regel wird eine Strafe diese Ursachen nicht bearbeiten.

Daher ist es aus meiner Sicht tatsächlich interessant, in die Schweiz zu schauen. Das Schweizer Jugendstrafrecht stellt den:die Täter:in in den Mittelpunkt und nicht die Tat. Es ist sozusagen „Täter:innenorientiert und nicht Tatorientiert“. Das heißt, die getroffenen Maßnahmen orientieren sich an den Maßnahmen, die es braucht, um Kinder und Jugendliche so zu fördern und zu unterstützen, dass sie sich positiv entwickeln können. Das Gesetz spricht hier von „Schutzmaßnahmen“ für die Jugendlichen. Basis für die Entscheidung sind eine sozialarbeiterische (und sofern notwendig auch psychiatrische) Diagnostik. Schutzmaßnahmen können z.B. ambulante Begleitungen sein, pädagogische Trainings oder aber auch die Unterbringung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Wegsperren in eine geschlossene Einrichtung, kommt kaum vor und wenn, dann zumeist für wenige Tage oder Wochen. Vor allem handelt es sich hierbei um spezialisierte jugendpsychiatrische Einrichtungen und keine Haftanstalten.

Der Strafrahmen ist in der Schweiz tatsächlich niedriger als in Österreich. Bis zum 15. Lebensjahr kann die Strafe maximal zehn Tage Arbeitsleistung betragen – sogar bei einem Tötungsdelikt. Für über 16-Jährige ist die maximale Strafdrohung vier Jahre Freiheitsentzug. Auch wenn in Österreich die Strafandrohung für Jugendliche die Hälfte von Erwachsenen beträgt, sind Haftstrafen bereits ab 14 Jahren möglich. Für schwere Straftaten werden in Österreich auch Jugendliche zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Wenn Kinder schwere Straftaten begehen… kann uns die Schweiz also tatsächlich als Vorbild dienen. Nicht jedoch die niedrigere Strafmündigkeit macht den Unterschied aus, sondern die Vielzahl an pädagogischen/therapeutischen Einrichtungen und Settings, die mit den Jugendlichen arbeiten. Diese Einrichtungen können tatsächlich die Reifung unterstützen – der Vollzug von Strafen hinter Schloss und Riegel kann dies nicht. Hierfür bedarf es aber keiner Reform des Strafrechts.

NEUSTART Tirol widmete sich dieser Thematik, zusammen mit der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, der Staatsanwaltschaft Innsbruck und dem Gewaltschutzzentrum, bei einem interdisziplinären Fachtag im November 2023: Zum Nachbericht

Über die/den Autor:in

Leitung NEUSTART Tirol

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