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Tatausgleich

Konfliktregelung
  • Der Tatausgleich, auch Konfliktregelung genannt, kann einen Konflikt lösen.
  • Opfer und beschuldigte Person finden selbst faire Lösungen, wie ein Vorfall bereinigt wird. Ohne Gericht, aber mit der Hilfe einer Konfliktreglerin oder eines Konfliktreglers.
  • Ein Tatausgleich ist immer freiwillig – für Opfer und beschuldigte Person.
  • Die Konfliktreglerin oder der Konfliktregler spricht mit den Beschuldigten und den Opfern. Neutral und ohne jemanden zu bevorzugen. Erst im Gespräch alleine, dann mit allen zusammen.
  • Was ausgemacht wird, wird in einer gemeinsamen Vereinbarung aufgeschrieben.
  • Ein Bericht der Konfliktreglerin oder des Konfliktreglers informiert das Gericht oder die Staatsanwaltschaft über das Ergebnis.
  • Wenn alles bereinigt werden kann und alle einverstanden sind, wird das Strafverfahren eingestellt.
  • Wenn man sich nicht einigen kann, entscheiden Gericht oder Staatsanwaltschaft, ob es eine Gerichtsverhandlung gibt.
  • Kommen Sie zum Gespräch, dort wird Ihnen alles genau erklärt. Wenn Sie nicht kommen können, rufen Sie an. Dann bekommen Sie einen neuen Termin.
Wenn Sie Opfer geworden sind
  • Sie können vertraulich darüber sprechen, was Ihnen passiert ist.
  • Sie können darüber sprechen, was Ihnen wichtig ist, damit die Sache bereinigt wird.
  • Sie werden unterstützt, damit der Schaden wiedergutgemacht wird.
  • Sie müssen nicht vor Gericht und können alles mit einer Konfliktreglerin oder einem Konfliktregler besprechen.
  • Sie können jemanden mitbringen, dem Sie vertrauen. Auch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wenn Sie beschuldigt worden sind
  • Sie können Ihre Straftat bereinigen, ohne vor Gericht zu müssen.
  • Sie müssen über die Tat nachdenken und die Verantwortung dafür übernehmen.
  • Beim Tatausgleich müssen Sie den Schaden wiedergutmachen und bereit sein, mit dem Opfer zu reden.
  • Sie können eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mitbringen.
  • Wenn das Verfahren eingestellt wird, gibt es keine Vorstrafe für Sie.
  • Es gibt den Tatausgleich nur, wenn Sie zustimmen.