Der Tatausgleich als Anwendung der Restorative Justice
Strafbares Verhalten wird im Modell der Restorative Justice nicht nur abstrakt als Bruch einer strafrechtlichen Norm, sondern auch konkret als Verletzung von Beziehungen und Personen verstanden. Ergänzend zu oder anstatt der Verurteilung von Menschen wegen ihrer Taten werden informelle Ausgleichsprozesse durchgeführt, welche die Beteiligten und Mitbetroffenen direkt in die Lösungssuche und Bereinigung mit einbeziehen.
Die Möglichkeit eines Tatausgleichs gibt es in Österreich bereits seit 1985. Er ist für Opfer und Beschuldigte freiwillig. Der Tatausgleich ist besonders geeignet bei Fällen, in denen persönliche Konflikte im Hintergrund einer Straftat stehen. Die Straftat darf nicht zu schwer sein, sie muss sich im Rahmen der Diversion bewegen. Opfer und Beschuldigte finden im Tatausgleich selbst faire Lösungen wie ein Vorfall bereinigt wird. Ohne Gericht, aber mit der Unterstützung von ausgebildeten Konfliktregler:innen. Wenn alles bereinigt werden kann und alle einverstanden sind, wird das Strafverfahren eingestellt. Es gibt also keine Gerichtsverhandlung.
Neu als Ergänzung zum Strafverfahren: Modellversuch Opfer-Täter-Dialog
Der ab 2025 im Modellversuch zu erprobende Opfer-Täter-Dialog ist nicht so eng in das Strafverfahren eingebunden wie der Tatausgleich. Der Opfer-Täter-Dialog ist bei Bedarf ein ergänzenden Angebot zum Strafverfahren. Den Anstoß durch die Information über diese Möglichkeit in geeigneten Fällen gibt die Justiz. Sie informiert die Verfahrensbeteiligten über die Möglichkeit. In erster Linie entscheiden die Beteiligten, ob sie Interesse daran haben. Falls ja, werden sie von NEUSTART gründlich über den Ablauf informiert. Bei Zustimmung werden Sie im Opfer-Täter-Dialog von professionellen NEUSTART-Konfliktregler:innen begleitet. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten kostenlos und freiwillig. Im Opfer-Täter-Dialog können die Beteiligten persönliche Hintergründe und Tatfolgen klären und angemessene Möglichkeiten der Wiedergutmachung finden.