Suche
Close this search box.
Einfache Sprache
Teilen

Gemeinnützige Arbeit statt Haft

  • Sie haben eine Geldstrafe, die Sie bekommen haben, nicht bezahlen können. Die Geldstrafe kann vom Gericht oder von der Finanzstrafbehörde kommen.
  • Sie können eine Haftstrafe vermeiden, wenn Sie dafür in einer sozialen Einrichtung arbeiten.
  • Wenn Sie die Stunden geleistet haben, müssen Sie nicht mehr in Haft.
  • Die gemeinnützige Leistung müssen Sie in der Freizeit erbringen und werden dafür nicht bezahlt.
NEUSTART vermittelt
  • Ein Tag Haftstrafe entspricht vier Stunden gemeinnütziger Leistungen.
  • Für zehn Tage Haft müssten Sie zum Beispiel 40 Stunden arbeiten.
  • Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter von NEUSTART sucht gemeinsam mit Ihnen eine soziale Einrichtung.
  • Wenn Sie eine Ausbildung machen oder berufstätig sind, wird darauf Rücksicht genommen.
  • Wenn Sie die Geldstrafe aber doch noch bezahlen, müssen Sie nicht in Haft und nicht arbeiten.
  • Kommen Sie zum Termin und wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten.