Gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe
Zielgruppe: Wer wird betreut?
Betreut werden Täterinnen und Täter, die eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätten, weil sie ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Inhaftierung durch die Erbringung der gemeinnützigen Leistung zu ersetzen. Dabei entspricht ein Hafttag vier Stunden gemeinnütziger Leistung.
Wie wir helfen
- Durch das zuständige Gericht wird die Klientin oder der Klient an NEUSTART zugewiesen.
- Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter lädt die Klientin oder den Klienten schriftlich zu einem Erhebungsgespräch ein.
- Nach Information der Klientin oder des Klienten und ihrer oder seiner schriftlichen Zustimmung zur Erbringung einer gemeinnützigen Leistung wird die Klientin oder der Klient an eine geeignete Einrichtung vermittelt.
- Es wird eine schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer und den „Stundenplan“ abgeschlossen.
- Mit der Klientin oder dem Klienten wird regelmäßiger Kontakt hergestellt, um die Einhaltung der Vereinbarung zu prüfen.
- Zum Abschluss der Erbringung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe wird ein Reflexionsgespräch mit der Klientin oder dem Klienten geführt.
- Ein Nachweis über die erbrachten Stunden wird an die Zuweiserin oder den Zuweiser übermittelt.
Qualitätsmerkmale
Laufend bemühen wir uns, passende Einrichtungen zu finden. Mit jeder Einrichtung wird regelmäßig Kontakt aufgenommen, um Erfahrungen mit den Klientinnen und Klienten, aber auch die Erwartungen und Voraussetzungen in der Einrichtung zu evaluieren.
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.