Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
Zielgruppe: Wer wird betreut?
Betreut werden Bestrafte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten hätten, weil sie ihre von der zuständigen Behörde (Finanz- oder Zollamt) verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
Zielsetzung
Ziel ist es, die Inhaftierung durch die Erbringung der gemeinnützigen Leistung zu ersetzen. Dabei entspricht ein Hafttag vier Stunden gemeinnütziger Leistung.
Wie wir helfen
- Nachdem die oder der Bestrafte der zuständigen Behörde ihr oder sein Einverständnis zur Erbringung einer gemeinnützigen Leistung übermittelt hat, wird die Klientin oder der Klient durch die zuständige Behörde (Finanz- oder Zollamt) an NEUSTART zugewiesen.
- Eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter lädt die Klientin oder den Klienten schriftlich zu einem Erhebungsgespräch ein.
- Nachdem die Klientin oder der Klient informiert wurde, wird sie oder er an eine geeignete Einrichtung vermittelt.
- Es wird eine schriftliche Vereinbarung über Beginn, Dauer und den „Stundenplan“ abgeschlossen.
- Mit der Klientin oder dem Klienten wird regelmäßig Kontakt hergestellt, um die Einhaltung der Vereinbarung zu prüfen.
- Zum Abschluss der Erbringung gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe wird ein Reflexionsgespräch mit der Klientin oder dem Klienten geführt.
- Ein Nachweis über die erbrachten Stunden wird an die Zuweiserin oder den Zuweiser übermittelt.
Qualitätsmerkmale
Laufend bemühen wir uns, passende Einrichtungen zu finden. Mit jeder Einrichtung wird regelmäßig Kontakt aufgenommen, um Erfahrungen mit den Klientinnen und Klienten, aber auch die Erwartungen und Voraussetzungen in der Einrichtung zu evaluieren.
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.