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Arbeiten für das Gemeinwohl

Was ist eine gemeinnützige Leistung und warum wird ihre Erbringung angeordnet?

Das Erbringen von gemeinnützigen Leistungen kann man auch als Arbeit für das Gemeinwohl beschreiben. Durch diese unentgeltliche Arbeit in ihrer Freizeit kompensieren Straffällige ihr Fehlverhalten und bringen sich sozial konstruktiv ein.

NEUSTART wählt dafür eine geeignete gemeinnützige Einrichtung aus. Abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten
der Beschuldigten kann das zum Beispiel ein Altersheim sein, ein Sozialmarkt, das Straßenbauamt oder eine Obdachlosenküche.

Gemeinsam mit den Sozialarbeiter:innen von NEUSTART werden außerdem das Delikt und seine Folgen aufgearbeitet.

Bei wem wird die Erbringung angeordnet?

Bei geringeren Straftaten (z.B. Sachbeschädigung) kann den Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft die Erbringung gemeinnütziger Leistungen als Alternative zu einer Strafverhandlung mit drohender Verurteilung (Diversion) angeboten werden.

Durch die Ableistung einer solchen Arbeit werden die positive Weiterentwicklung der Beschuldigten und die soziale Integration gefördert. Die Erbringung einer Leistung für das Gemeinwohl kann aber auch von Gerichten oder
Finanzstrafbehörden als Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe angeboten werden. Wenn die Verurteilten die
Stunden abgearbeitet haben, müssen sie diese nicht mehr als Haft antreten.

Wie wirkt die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen?

Von einem positiven Abschluss einer Vermittlung zu gemeinnütziger Leistung im Rahmen der Diversion spricht man, wenn nach Ableistung das Strafverfahren endgültig eingestellt wird. Dies geschieht in 79% der Fälle.1

81% der Straftäter:innen, die gemeinnützige Arbeit geleistet haben, bleiben auch drei Jahre nach dem positiven Abschluss straffrei.2

Beide Zahlen belegen, dass die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen nicht nur der Kompensation strafbarer Handlungen dient, sondern auch der Prävention durch die Vermeidung weiterer Straftaten.

So gaben 91% der Beschuldigten an, persönlich voll bzw. eher von der Erbringung gemeinnütziger Arbeit profitiert zu haben.3

Nicht in Zahlen auszudrücken, aber dennoch nicht zu vernachlässigen, ist selbstverständlich auch der Nutzen dieser unentgeltlichen Arbeit für die Gesellschaft.

Quellen

1 Sicherheitsbericht BMJ 2020, S. 112
2 vgl. Hofinger/Peschak: Legalbiografien von NEUSTART Klient:innen, IRKS, 2018
3 NEUSTART Klient:innenbefragung 2021

Klient:innen
(im Jahr 2023)
6

Wir suchen gemeinnützige Einrichtungen

Falls Sie in einer gemeinnützigen Einrichtung tätig sind und noch nicht in Verbindung mit NEUSTART sind, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne können wir Sie unverbindlich über die Möglichkeit einer künftigen Zusammenarbeit informieren. Vor allem suchen wir Einrichtungen, welche zur Unterstützung Personen ohne besondere Vorkenntnisse und Qualifikation für Hilfstätigkeiten auch an Wochenenden benötigen.

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.