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Deradikalisierungsarbeit

Zielgruppe

Personen, die wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278 b-g Strafgesetzbuch) beschuldigt beziehungsweise verurteilt sind, oder Personen, die wegen anderer Delikte in Betreuung sind und sich als radikalisiert herausstellen.

Ziel

Reduktion der Gewaltbereitschaft und eines gewaltaffinen Gedankenguts durch:
– Verhaltensänderung hin zu straffreiem Verhalten
– Einstellungsänderung – Anerkennung von demokratischen Werten und Gewaltfreiheit
– Deradikalisierung – kritische Reflexion, Aufarbeitung und Distanzierung von gewaltbereitem Extremismus

Rahmenbedingungen

  • Arbeit im justiziellen Sanktionsrahmen (Weisung / Haft)
  • Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Bewährungshilfe
    mit vertieftem Wissen über Radikalisierungsprozesse, Religion und Weltsicht der Klientinnen und Klienten
  • gleichbleibende, spezialisierte Betreuungsperson, um eine belastbare Beziehung zu entwickeln

Methoden

  • rehabilitativer Ansatz mit nachhaltiger Wirkung (Desistance / Rückfallsfreiheit)
  • Motivationsarbeit zur Veränderung von Einstellungen und Verhalten
  • Bearbeitung der individuellen Radikalisierungsgeschichte
  • Stärken- beziehungsweise ressourcenorientierte sowie risikoorientierte Arbeit

Klient:innen

Durchschnittlich befinden sich 50 bis 60 Personen, vorwiegend im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, in Betreuung

Entwicklungsschritte der Klient:innen

  • Erarbeiten nachhaltiger positiver Alternativen zur Gewaltbereitschaft
  • Einsicht in eigenes Gefährdungspotenzial, Gewaltbereitschaft und Auswirkungen auf sich und andere
  • Ablehnen von Gewalt als Mittel, Erarbeiten von gewaltlosen Alternativen und Konfliktlösungsstrategien
  • Distanz zu gewaltbereitem Umfeld (widerstehen lernen)
  • Entwicklung eines prosozialen Umfelds
  • persönliche Stabilisierung auf Grundlage von Stärken und Ressourcen und Eingliederung in positives soziales Umfeld (Stärkung des Selbstbewusstseins, Verantwortungsübernahme für das eigene Handeln)
  • Verständnis für die eigene Biografie, Schlüsselerlebnisse und Radikalisierungsentwicklung schaffen
  • Entwickeln eines positiven, gewaltfreien Selbst- und Zukunftsbilds
  • Erarbeitung nachhaltiger positiver Perspektiven

Instrumente der Sozialarbeit

  • Deliktverarbeitung als Prozess der dauerhaften Rückfallsprävention (klären von Verantwortung, Konsequenzen, Risiko, Planung für Umsetzungsschritte, Transfer in den Alltag und Überprüfung des Erfolgs)
  • kontinuierliche Verhaltensanalyse (Bedrohungsmanagement
  • regelmäßige Risikoanalyse mit dem Instrument VERA-2R
  • Biografiearbeit
  • Angehörigenarbeit
  • Sicherung existenzieller Grundversorgung
  • Krisenintervention
  • Vernetzung mit Schul- und Ausbildungsorganisationen
  • Unterstützung bei der Befähigung und Eingliederung in den Beschäftigungsprozess
  • Haftalternativen für Gericht und Justizanstalt (Untersuchungshaft/Strafhaft) durch Organisation einer Sozialnetz-Konferenz ermöglichen

Kooperationen

  • Fachpersonal der Justizanstalten: Justizwache, Psychologischer Dienst, Sozialer Dienst
  • Jugendgerichtshilfe
  • Verein DERAD (pädagogisch und religiös geschulte Personen mit Gegennarrativen zu radikalen Glaubenssätzen)
  • Pilotprojekt NEUSTART KOMPASS
  • Beratungsstelle Extremismus
  • sonstige einschlägige Beratungseinrichtungen

Ablauf

Entscheidung des Gerichts:

Vorbereitung auf bedingte Entlassung aus Freiheitsstrafe

Sechs Monate Übergangsmanagement in der Haft durch NEUSTART

  • Beginn spätestens sechs Monate vor der Haftentlassung, Dauer maximal ein Jahr
  • durchschnittlich fünf persönliche Kontakte bis zur Haftentlassung
  • Information über NEUSTART Angebote
  • Verhaltens- und Risikoanalyse, Bedrohungsmanagement
  • Kooperation mit Fachdiensten der Justizanstalt zur Entlassungsvorbereitung
  • Entlassungskonferenz mit sozialem Unterstützungsnetz
    (Familie et cetera)
  • bedingte Entlassung mit Bewährungshilfe zur Fortsetzung der Arbeit an Deradikalisierung und Distanzierung
Bedingte Verurteilung mit Anordnung von Bewährungshilfe
  • innerhalb von zwei Monaten individuelles Arbeitskonzept, anschließend regelmäßige Aktualisierung
  • für die Dauer der Probezeit durchschnittlich 2,5 monatliche Kontakte
  • Zur Anwendung kommen Instrumente der Sozialarbeit wie eingangs beschrieben
Im Fall einer Untersuchungshaft bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • innerhalb von 24 Stunden Auftrag zur Sozialnetzkonferenz
  • innerhalb von zwei Wochen Durchführung der Sozialnetzkonferenz