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Wohnprogramm

Wenn eine längere Unterbringung erforderlich ist, erfolgt über die Betreuung in der Bewährungshilfe oder der Haftentlassenenhilfe die Vermittlung in ein ambulantes Wohnprogramm von NEUSTART. Zur Verfügung stehen Einzelwohnungen oder Einzelwohnplätze. Voraussetzung ist ein nachweisbares Mindestmaß an Verlässlichkeit und Selbständigkeit der Betroffenen. Aufgabe der ambulanten Wohnbetreuerinnen und Wohnbetreuer ist die Begleitung bei der Neuplanung des eigenen Lebens. Mit dem Ziel, dass die Klientin oder der Klient allmählich lernt, selbstständig und eigenverantwortlich zu leben.

Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.