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Vom Pilotprojekt zu Best Practice

Damit sich Behörden und Einrichtungen besser abstimmen können und damit sicherheitspolizeichliche Fallkonferenzen in Oberösterreich standardisiert ablaufen, wurde das Team S-FK gegründet.

Seit 1.1.2020 sieht das Gewaltschutzgesetz die Einberufung von Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen (S-FK) durch die Sicherheitsbehörde als vorbeugenden Schutz in „High-Risk-Fällen“ vor. Grundlage dazu ist § 22 Abs. 2 SPG: „Die Sicherheitsbehörden haben gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Sittlichkeit, Vermögen oder Umwelt vorzubeugen, sofern solche Angriffe wahrscheinlich sind.“ Für die Durchführung einer S-FK ist ein nach § 38a SPG ausgesprochenes Betretungs- und Annäherungsverbot nicht zwingend.

Am 1. Juli 2021, also kurz vor Beginn der Beratungsstelle für Gewaltprävention, wurde in der Landespolizeidirektion Oberösterreich das vom Leiter des Rechtsbüros Prof. Dr. Rudolf Keplinger entwickelte Pilotprojekt „S-FK Team“ vorgestellt. Das S-FK Team besteht aus der Schwerpunktjuristin der Landespolizeidirektion Mag. Gerlinde Bumberger, der Referatsleiterin SVA 3 der Landespolizeidirektion Mag. Gerlinde Stitz, der Bezirkshauptfrau von Freistadt als Sicherheitssprecherin Dr. Andrea Außerweger, der Leiterin des Gewaltschutzzentrums Mag. Eva Schuh, der Gewaltpräventionsbeamtin des Landeskriminalamts BezInsp. Maria Deischinger und dem Leiter von NEUSTART Oberösterreich Josef Landerl.

Ziel

Ziel dieses Teams ist die Abstimmung von Behörden und Einrichtungen, die mit einem konkreten Fall oder einer konkreten Person beschäftigt sind, um eine einheitliche Vollziehung in Oberösterreich zu gewährleisten und die Einberufung und Durchführung der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen zu standardisieren. In den Teams werden Erfahrungen ausgetauscht, aktuelle Problemfälle und bei Bedarf auch bereits durchgeführte Fallkonferenzen besprochen und Überlegungen angestellt, welche Teilnehmer:innen im vorliegenden Fall noch vorteilhaft wären.

So können neben den Sicherheitsbehörden auch noch andere Behörden, Frauenhäuser, Schulen bis hin zu Wohnungsgenossenschaften eingebunden werden. Gelangt das Team zu der Einschätzung, dass eine Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz angebracht wäre, gibt es eine Empfehlung mit den Gründen für die Notwendigkeit an die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde und bietet Unterstützung bei der Durchführung an. In Linz werden die Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen von der SVA 3, in Wels und Steyr von den Polizeikommissariaten durchgeführt.

„Das SF-K Team trifft sich bei akuten Anlassfällen unmittelbar via Videokonferenz, ansonsten in regelmäßigen Abständen persönlich.“

Da sich das Projekt bereits etabliert hat, kann es durchaus als „best practise“ bezeichnet werden. Aus diesem Grund wurde bereits Interesse aus anderen Bundesländern an dem oberösterreichischen Projekt gezeigt.

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