Entscheidungen des VfGH zu Betretungsverboten und Gewaltprävention
In einer offenen Gesellschaft gehört es mit dazu, dass nicht immer alle einer Meinung sind und es unterschiedliche Überlegungen dazu gibt, wie Ziele erreicht werden können. Das betrifft auch die Gewaltpräventionsberatung. In einem Rechtsstaat stehen Institutionen und Verfahren zur Verfügung, die zu einer Entscheidung führen, ob gesetzliche Maßnahmen verfassungskonform sind und ob Eingriffe in persönliche Rechte legitim und verhältnismäßig sind.
Diese höchstgerichtliche Entscheidung bestätigt uns in unserer Überzeugung, dass die Beratungsstellen für Gewaltprävention einen wesentlichen Beitrag zum österreichischen Gewaltschutz leisten.
NEUSTART ist für die Gewaltpräventionsberatung im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich, in der Steiermark und in Wien verantwortlich. Seit der Eröffnung der Beratungsstellen am 1. September 2021 wurden über 21.000 Gefährder:innen durch die Polizei an uns verwiesen. Das sind in Summe über 126.000 Stunden Beratungszeit für diejenigen, die durch Gewalttätigkeit und Gewaltbereitschaft in der Familie aufgefallen sind und die von der Polizei als potentiell gefährlich eingeschätzt worden sind. Das Angebot wird finanziert vom Bundesministerium für Inneres.
Ziel der Beratung ist ein sofortiger Gewaltstopp und die Motivation zu einer weiterführenden Auseinandersetzung mit der eigenen Gewaltbereitschaft. Damit ein Leben ohne Gewalt gelingen kann. Die Bestätigung, dass unser Einsatz für opferschutzorientierte Täter:innen- und Täterarbeit verfassungskonform ist, überrascht uns nicht, freut uns aber sehr!
Bild: ©VfGH/Achim Bieniek