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Der Verein NEUSTART
Wir wollen, dass es weniger Kriminalität in der Gesellschaft gibt. Dafür haben wir uns viele Angebote überlegt. Wir helfen Straffälligen und Opfern. Wir versuchen außerdem, zukünftige Kriminalität zu verhindern. Das nennt man Prävention.
Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen Täterinnen und Tätern. So sollen sie wieder ein Teil der Gesellschaft werden. Wir begleiten auch die Opfer beim Gericht. Das nennt man Prozessbegleitung. Was das ist, steht hier.
Wir haben sehr viel Erfahrung. Deshalb wissen wir, dass die Arbeit mit Täterinnen und Tätern hilft. Sie ist der beste Schutz für die Opfer.
NEUSTART gibt es seit 1957. Das sind mehr als 60 Jahre. Wir haben schon immer Sozialarbeit gemacht. Und zwar immer im Bereich der Justiz. Wir waren schon immer ein Verein.
Früher haben wir einen anderen Namen gehabt. Wir haben „Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit“ geheißen. Seit 2001 heißen wir NEUSTART.
Bei uns arbeiten ungefähr 1.500 Menschen. Einige davon hauptamtlich und einige ehrenamtlich. Mehr als die Hälfte davon sind Frauen. Wir haben einen Plan zur Förderung von Chancen-Gleichheit. Chancen-Gleichheit heißt, dass Frauen die selben Möglichkeiten haben wie Männer.
NEUSTART ist ein gemeinnütziger Verein. Eine sogenannte Non-Profit-Organisation. Non-Profit-Organisationen wollen etwas Sinnvolles für die Gesellschaft tun. Sie wollen keinen Gewinn machen. NEUSTART ist in ganz Österreich tätig. NEUSTART ist sogar eine der größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.
Als Verein ist NEUSTART eine Organisation, die Mitglieder hat. Diese Mitglieder haben gemeinsame Interessen und Ziele. Deshalb schließen sie sich zusammen und machen einen Verein.
Die Mitglieder vom Verein NEUSTART bestimmen, welche Menschen in den Aufsichtsrat kommen. Dort dürfen sie für drei Jahre sein. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die Arbeit des Vereins. Der Aufsichtsrat bestimmt außerdem, wer die Geschäftsführung ist. Die wird immer für fünf Jahre bestimmt.
So ist NEUSTART organisiert
NEUSTART will, dass seine Organisation transparent ist. Transparent ist ein anderes Wort für durchsichtig. Das heißt, jede und jeder darf wissen, wie NEUSTART organisiert ist. Außerdem ist genau nachvollziehbar, wie bei NEUSTART Entscheidungen getroffen werden.
Bei NEUSTART gibt es ein zentrales und ein regionales Management. Das zentrale Management ist in Wien. Es ist für alle Regionen zuständig und unterstützt sie. Das regionale Management ist für die Regionen zuständig. Das sind die Bundesländer.
Wir haben sehr hohe fachliche Standards. Was das ist, steht weiter unten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich laufend weiter. Das heißt, sie lernen immer etwas dazu.
Unsere Einrichtungen sind gut ausgestattet. Das heißt, in allen NEUSTART Einrichtungen gibt es alles, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Arbeiten brauchen. Das ist wichtig, damit ihre Arbeit hohe Qualität hat. So können Sie die Klientinnen und Klienten gut betreuen. Außerdem ist das wichtig, damit sie sich neue Dinge überlegen können. Das nennt man Innovation.
Hohe fachliche Standards
Es ist wichtig, dass unser Angebot in ganz Österreich gleich gut ist. Deshalb haben wir hohe fachliche Standards. Ein Standard ist eine einheitliche Art und Weise, wie etwas gemacht wird.
Diese Standards haben wir in einem Qualitäts-Handbuch gesammelt. Das Qualitäts-Handbuch ist ein Dokument. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen dieses Dokument. Alle NEUSTART Einrichtungen halten sich an diese Standards. Das überprüfen wir laufend.
Finanzierung und Kosten
Der Verein NEUSTART finanziert sich durch Subventionen und Leistungsentgelte. Subventionen sind zum Beispiel Förderungen, Beihilfen und Spenden. Das Leistungsentgelt ist die Bezahlung unserer Leistungen. Die unterschiedlichen Tätigkeiten von NEUSTART werden unterschiedlich finanziert. Das hängt auch davon ab, welche Anforderungen unsere Auftraggeberinnen und Auftraggeber haben.
Die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor wird mit Verträgen geregelt. Der öffentliche Sektor besteht zum Beispiel aus Gemeinden, Ländern und Bundesministerien. Über diese Finanzierung wird normalerweise verhandelt. Dafür macht NEUSTART ein Budget. In einem Budget steht, wie viel Geld man wofür braucht. 90 Prozent finanziert das Bundesministerium Justiz. Andere Auftraggeber sind andere Bundesministerien, Länder und Gemeinden.
Unsere Kosten teilen sich so auf: 84 Prozent sind Personalkosten, 15 Prozent sind Sachkosten und ein Prozent sind Abschreibungen. Mehr als 66 Prozent der Kosten entstehen im Bereich der Bewährungshilfe (Stand 2015).