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Unsere Geschichte

Die Entwicklung einer Idee – Vorläufer

1841 „Der erste Bewährungshelfer“ John Augustus, Schuster in Boston, Massachusetts, betreut ehrenamtlich gemeinsam mit wohlgesinnten Mitbürgern rund 2.000 Menschen und erspart ihnen durch Patenschaften beziehungsweise Bürgschaften Gefängnisaufenthalte.
1918 August Aichhorn, Wegbegleiter Sigmund Freuds, betreut nach tiefenpsychologischen Gesichtspunkten „verwahrloste“ Jugendliche.
1920
Schutzaufsicht als Vorläufergesetz zur Bewährungshilfe. Überwachung und Kontrolle stehen jedoch im Vordergrund.
1955
Arbeitskreis Bewährungshilfe in Tirol. In der Folge erste „Anordnung“ von Bewährungshilfe.

Vom Verein für soziale Jugendarbeit zu NEUSTART

1957 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe unter Dr. Sepp Schindler. Beginn von Betreuungen delinquenter Jugendlicher durch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Basis des Gesetzes über die bedingte Verurteilung 1920. Rund 100 Jugendliche werden intensiv betreut.
1961 Das Jugendgerichtsgesetz beschreibt die Funktion des Bewährungshelfers als eigenverantwortliche Fachkraft im Rahmen der Strafrechtspflege.
1963 Das Bundesministerium für Justiz eröffnet in Linz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt Geschäftsstellen für Bewährungshilfe.
1964 Mit der Durchführung der Bewährungshilfe in ganz Österreich werden der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Jugendarbeit (später VBSA) und in der Steiermark der Verein „Rettet das Kind“ vom Bundesministerium für Justiz betraut.
1969 Eröffnung von Geschäftsstellen der Bewährungshilfe in Eisenstadt, St. Pölten, Wr. Neustadt und Krems.
1971 Eröffnung von zwei Bewährungshilfeheimen, die nach einem Konzept von therapeutischen Kleingruppenheimen arbeiten und eine Alternative zu Großheimen darstellen sollen.

Das Bewährungshilfegesetz tritt in Kraft 

1969 An jedem Sitz eines Landes- beziehungsweise Kreisgerichts in Österreich wird schrittweise eine Geschäftsstelle für Bewährungshilfe eröffnet.
1970 Gründung der Drogenberatungsstelle CHANGE in Wien.
1975 Eröffnung der Geschäftsstellen in Korneuburg, Feldkirch und Wels und auch diverser Außenstellen in verschiedenen Wiener Bezirken.
1975 Große österreichische Strafrechtsreform, das Strafgesetzbuch (StGB) 1974 tritt in Kraft. Das StGB eröffnet die Möglichkeit, Bewährungshilfe nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene anzuordnen. Die Anordnung der Bewährungshilfe für Erwachsene wurde stufenweise eingeführt, kann daher erst im Jahre 1983 uneingeschränkt angeordnet werden.
1975-1980 Eröffnung sechs weiterer Heime beziehungsweise Wohngemeinschaften. Ausbildung von 27 hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, ab 1978 werden nur mehr Abgängerinnen und Abgänger der Akademien für Sozialarbeit (diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) als hauptamtliche Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer eingestellt.
1978-1982 Der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit reagiert auf die Problematik von Haftentlassenen mit der Eröffnung von vier Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe in Wien, Linz, Salzburg und Klagenfurt. Die Zentralstellen haben die Aufgabe, schnell und unbürokratisch Arbeits- und Wohnungsvermittlung, Beratung und Betreuung für Haftentlassene zu leisten.
1980 Novelle des Bewährungshilfegesetzes 1969. Dieses Gesetz legt nun den bis dato provisorischen Zustand der Übertragung der Bewährungshilfe an private Vereinigungen fest. Die Suchtgiftgesetznovelle schafft neue, alternative Grundlagen für die Betreuung von Suchtgiftabhängigen.
1983 Neues Jugendgerichtsgesetz in den Ministerrat eingebracht.
1984 Prof. Dr. Erwin Ringel wird Obmann des VBSA.
1985 Gründung der ersten Schuldenregulierungsprojekte, um bei hoher Verschuldung der Klientinnen und Klienten fachmännisch und tatkräftig helfen zu können. Die Konfliktregelung wird als Modellprojekt in Angriff genommen, um dieses neue Instrumentarium zu erproben.
Eine Budgetkrise – fünf Millionen Schilling fehlen im Budgetvoranschlag – provoziert eine breite Unterstützung der Anliegen der Bewährungshilfe durch die Bevölkerung (mehr als 6.000 Unterstützungserklärungen) und der Medien. Die prekäre Situation wird gelöst.
1987 Das Modellprojekt Konfliktregelung ist erfolgreich, in 90 Prozent der aufgenommenen Verfahren kommt eine Konfliktregelung zustande, 92 Prozent der Konfliktregelungsgespräche enden erfolgreich. 80 Prozent aller Opfer erhalten volle Schadenswiedergutmachung.
1988 Jugendgerichtsgesetz: Einführung der Konfliktregelung (Außergerichtlicher Tatausgleich) im gesamten Bundesgebiet.
1990 Konfliktregelung für Erwachsene. Modellprojekte in Wien, Salzburg, Innsbruck und Eisenstadt entstehen.
1991-1993 Organisationsentwicklungsprojekt. Neustrukturierung der Gesamtorganisation.
Die Ergebnisse des Modellversuchs Außergerichtlicher Tatausgleich für Erwachsene werden der Öffentlichkeit präsentiert.
1994 Neues Geschäftsführungskonzept (unter anderem Einführung der Regionalen Koordination). Strafprozessänderungsgesetz 1993 (Verbesserung der Rechtsstellung von Bewährungshelferin / Bewährungshelfer beziehungsweise Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter).
Abschluss des Generalvertrags zwischen Bundesministerium für Justiz (BMJ) und VBSA und damit Klärung des Verhältnisses zum BMJ auf Basis eines vom VBSA angebotenen Dienstleistungsspektrums im Bereich Straffälligenhilfe und einer Finanzierungszusage auf Seiten des BMJ.
1996 Strafrechtsänderungssetz 1996 wird im Parlament beschlossen. Grundlegende Veränderungen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im VBSA.
1997 Entwurf eines Diversionsgesetzes (Verankerung des Außergerichtlichen Tatausgleichs für Erwachsene) geht in Begutachtung.
Der VBSA feiert 40-jähriges Bestehen.
Ab 1997 Budgetkonsolidierung der öffentlichen Träger, Rationalisierung, betriebswirtschaftliche Instrumente, Controlling.
2000 „Diversionsgesetz“, neues Angebot der „Vermittlung Gemeinnütziger Leistungen“. Beginn des Prozesses „Organisation NEU“.
2001 Verbrechensopferhilfe „danach.“ nimmt ihre Arbeit auf.
2001 Beginn der Online-Beratung via www.neustart.at

Namensänderung auf Verein NEUSTART

2002 Als Zeichen der Organisationsreform nach außen wird ab 1.1.2002 der Name des Vereins für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit in NEUSTART geändert.
2004 EU-Projekte Schuldenshredder und Telelearning.
2005 NEUSTART beginnt am 1.1.2005 in Deutschland mit der Durchführung des Pilotprojekts „Bewährungs- und Gerichtshilfe in freier Trägerschaft“ für die Landgerichtbezirke Stuttgart und Tübingen. Das Projekt läuft bis Ende 2006.
Beginn der Prozessbegleitung von Opfern bei Polizei und Gericht.
Einführung des Anti-Gewalt-Trainings in ganz Österreich.
EQUAL Projekt „Schritt für Schritt“ (Ausbildung und Arbeitserprobung im Strafvollzug).
Projekt „workflow“ (Arbeitswesen im Strafvollzug).
2006 Projekt „elektronische Aufsicht“ für bedingt Entlassene. Projekt „Vermittlung gemeinnütziger Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe“.
Twinning-Projekte mit Tschechien und Rumänien (Erfahrungen im Tatausgleich werden an Justiz und Praxis weitergegeben).
2007 Start der Durchführung von Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich mit 1.1.2007 durch die NEUSTART gemeinnützige GmbH in Baden-Württemberg (Zehn-Jahres-Vertrag mit dem Justizministerium Baden-Württemberg).
Entlassungsbegleitung an fünf Standorten in Österreich (als Ergebnis aus dem Projekt „Schritt für Schritt“). Österreichweites Angebot von Gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe.

NEUSTART feiert sein 50-jähriges Bestehen

2007 Ende der Beauftragung von Verbrechensopferhilfe und Prozessbegleitung durch das Bundesministerium für Justiz.
2008 Zweites Projekt „elektronische Aufsicht“ für bedingt aus der Haft Entlassene.
Im Dezember 2008 liegt der Forschungsbericht zur Studie Legalbiografien vor.
2009 Entlassungsbegleitung wird in der „Haftentlassenenhilfe neu“ österreichweit durchgeführt.
Im Juni 2009 liegt der Forschungsbericht zur Studie häuslicher Gewalt vor.
Im Dezember 2009 liegen die Ergebnisse des intern durchgeführten Projekts Sozialbewährung vor.
2010 Einführung des Betreuungsstufenmodells in der Bewährungshilfe.
Beginn einer organisationsweiten Reorganisation des Vereins.
Ab September erhält NEUSTART den Auftrag zur Durchführung des elektronisch überwachten Hausarrests in Österreich.
Im Oktober erhält NEUSTART vom Bundesministerium für Justiz den Auftrag zur österreichweiten Durchführung von Prozessbegleitung.
2011 Reorganisation tritt in Kraft – mit Reduktion der Standorte und Optimierung der Dienstleistungen.
2012 Dr. Christoph Koss und Alfred Kohlberger MAS als Geschäftsführer bestellt.
2013 NEUSTART vermittelt gemeinnützige Leistungen bei Strafen der Finanzbehörden. Betreut werden Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten, weil sie ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können.
2014 Das NEUSTART Kuratorium wird gegründet. Sozialnetzkonferenzen bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Untersuchungs- oder Strafhaft die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem sozialen Netz einen verbindlichen Zukunftsplan zu erstellen. Das wird von der Bewährungshilfe begleitet und kontrolliert.
2015 Das neue Führungsleitbild tritt in Kraft.
2016 Abschluss des Pilotprojekts „Sozialnetzkonferenz im Maßnahmenvollzug“, das von April 2015 bis Juli 2016 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz von NEUSTART erprobt wurde.
2017 Mit dem Modellversuch „Dialog statt Hass“ präsentiert NEUSTART eine Strategie für den Umgang mit Hass im Netz.
Betreute Startwohnungen in Oberösterreich bereiten Haftentlassene wieder auf ein geregeltes Leben vor.
2019 Das erfolgreiche Modell-Projekt „Dialog statt Hass“ wird österreichweit ausgerollt.
2021 Der Verein NEUSTART übernimmt die Betreuung der Beratungsstellen für Gewaltprävention in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Steiermark.

VBSA-History
„Probezeit“. Die Geschichte des VBSA (Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit) von seinen Anfängen im Jahr 1957 bis zum Jahr 1989. 1997 vorgelegt, ist diese Broschüre die bislang umfangreichste Dokumentation der Entwicklung des Vereins. Erhältlich unter Tel +43 1 / 545 95 60.