Tatausgleich ist die außergerichtliche Regelung eines Konfliktes meist nach Delikten wie Körperverletzung oder gefährliche Drohung. Diese Art der Diversion wird von Konfliktregler:innen durchgeführt, wenn von Staatsanwaltschaft oder Gericht ein Tatausgleich beauftragt wurde. Sowohl Beschuldigte als auch Opfer müssen zustimmen, damit es zu einem Tatausgleich kommt. Der Verein NEUSTART, der österreichweit den Tatausgleich durchführt, hat das Institut für Konfliktforschung (IKF) beauftragt, die Zufriedenheit von Opfern mit dem Tatausgleich zu erheben.
Mehr als drei Viertel der Opfer waren mit dem Tatausgleich zufrieden. In rund 60 Prozent der untersuchten Fälle kam es während der Konfliktregelung auch zu einer von Sozialarbeiter:innen begleiteten persönlichen Aussprache zwischen Beschuldigten und Opfern.
„Diese Aussprache und Konfliktbereinigung von Angesicht zu Angesicht wird von Opfern sehr geschätzt“,
sagt Christoph Koss, Geschäftsführer von NEUSTART.
„Eine derart intensive Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen von Opfern kann in einer Gerichtsverhandlung nicht stattfinden. Beim Tatausgleich geht es für alle Beteiligten um eine faire und tragfähige Lösung außerhalb des gerichtlichen Prozesswegs.“
Beschuldigte können aktiv Wiedergutmachung leisten und Opfer haben die Möglichkeit, ihre Gefühle zu formulieren und ihre Interessen durchzusetzen. Das dient dem sozialen Frieden.
„Mein zentrales Forschungsthema ist Partnergewalt gegen Frauen. Deshalb ist für mich ein besonders wichtiges Ergebnis, dass gerade diese Opfer bei vielen Fragen überdurchschnittlich positiv antworten“,
sagt Birgitt Haller, wissenschaftliche Leiterin des IKF.
„Das betrifft etwa die Einschätzung des Engagements der NEUSTART Mitarbeiter:innen: Sogar bei einem negativen Ausgang des Tatausgleichs waren rund 80 Prozent der Befragten damit ‚vollkommen‘ zufrieden. Für ebenfalls 80 Prozent konnte der Vorfall im Tatausgleich bereinigt werden und mehr als die Hälfte war froh, sich mit dem Täter bzw. der Täterin aussprechen zu können.“
Eine vergleichbare Studie wurde zuletzt im Jahr 2001 von der Universität Innsbruck durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studie konnten rund 20 Jahre später bestätigt und in manchen Bereichen sogar übertroffen werden.
„Das ist ein deutlicher Hinweis auf die konstante Qualität des Tatausgleichs“,
sagt Koss. Erfreut zeigt sich Koss insbesondere über die positive Bewertung der Mitarbeiter:innen von NEUSTART. Sowohl im Hinblick auf Kompetenz, Freundlichkeit und Engagement lagen die positiven Bewertungen durch Opfer jenseits der 90 Prozent.
Pro Jahr führt NEUSTART rund 5.000 Konfliktregelungen durch. Bei Erwachsenen wird in 70 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen Beschuldigten und Opfern erzielt; bei Jugendlichen liegt die Erfolgsquote bei mehr als 85 Prozent. Zu einem erfolgreichen Tatausgleich gehören neben der Schadenswiedergutmachung, die Verantwortungsübernahme durch den Beschuldigten, eine Entschuldigung sowie Vereinbarungen, um künftige Vorfälle zu vermeiden.
Über NEUSTART
Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 1.663 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu den größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.
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