Nach der Haft
Die ersten Tage nach der Haftentlassung
Nach der Entlassung aus der Haft gibt es viele offene Fragen – wo werde ich wohnen, wo bekomme ich notwendige Dokumente her, wie kann ich mich versichern lassen?
Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps nach der Haftentlassung zusammengestellt:
- Beachten Sie bitte, dass Sie nach Ihrer Entlassung nicht automatisch versichert sind.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Ihrer Entlassung Kontakt mit NEUSTART auf und lassen Sie sich bezüglich der möglichen finanziellen Absicherung beraten (Sozialhilfe, Notstandshilfe, Schulden, …). (Kontakt)
- Heben Sie Ihren Entlassungsschein gut auf. Er gilt als Dokument beim Arbeitsmarktservice, beim Sozialamt, bei der Meldebehörde oder anderen Ämtern.
- Das Arbeitsmarktservice sollten Sie gleich nach der Haftentlassung kontaktieren. Dort werden Ihre Ansprüche (Jobberatung, Geld, Ausbildung) geklärt. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben, sind Sie auch versichert. Stellen Sie dafür einen Antrag. Sobald dieser bewilligt wurde, bekommen Sie für einen bestimmten Zeitraum monatlich Geld.
- Teilen Sie sich Ihr Entlassungsgeld gut ein. Es ist Ihre Basis für größere Anschaffungen nach der Entlassung.
- Eine Übernachtungsmöglichkeit oder eine Wohnung nach der Haft zu finden ist schwer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig planen, wie Sie bei der Suche erfolgreich sein können. Ihre Sozialarbeiterin oder ihr Sozialarbeiter hilft Ihnen dabei gerne.
Weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten nach der Haft finden Sie hier.