Als „Verwaltungsstraftatbestände“ bezeichnet man Handlungen, die zu einer Bestrafung durch eine Verwaltungsbehörde (aufgrund eines so genannten Verwaltungsstrafverfahrens) führen können. Verwaltungsstrafbehörden sind etwa die Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, nicht jedoch die Gerichte.
Verwaltungsstraftatbestände gibt es eine ganze Menge: Übertretungen im Straßenverkehr (Schnellfahren, Falschparken, bei Rot oder Gelb über die Kreuzung fahren et cetera), im Melderecht (wenn man sich eine neue Wohnung nimmt und sich nicht innerhalb von drei Tagen anmeldet), beim Umgang mit Knallkörpern (Pyrotechnikgesetz) sowie in vielen anderen Bereichen des sogenannten Verwaltungsrechts.