Staatsbürgerschaftswerberinnen und -werbern, die der Begehung einer Straftat verdächtigt sind oder wegen einer solchen verurteilt wurden, kann unter anderem aus folgenden Gründen die Staatsbürgerschaftsverleihung verweigert werden:
- rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer Vorsatztaten zu einer Freiheitsstrafe oder
- anhängiges gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer Vorsatztat
- schwerwiegende Verwaltungsübertretungen