Suche
Close this search box.

Gemeinnützige Leistungen

Gemeinnützige Leistungen können sowohl als Diversionsangebot (siehe: Diversion) als auch als Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen werden.

Gemeinnützige Leistungen als Diversionsangebot

Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen ist eine Form der Diversion. Sofern die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung vorliegen, kann ein Strafverfahren vorläufig eingestellt werden, wenn sich die oder der Beschuldigte bereit erklärt, innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten unentgeltlich gemeinnützige Leistungen zu erbringen. Erwachsenen kann die Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Ausmaß von bis zu 240 Stunden, Jugendlichen im Ausmaß von bis zu 120 Stunden abverlangt werden. Zusätzlich kann der oder dem Beschuldigten auferlegt werden, den aus ihrer oder seiner Tat entstandenen Schaden zu ersetzen (zum Beispiel einem Opfer Schmerzensgeld zu leisten, die Reparatur einer beschädigten Sache zu bezahlen et cetera).

Nach Erbringung der gemeinnützigen Leistungen sowie allfälliger Schadenswiedergutmachung ist das Strafverfahren endgültig einzustellen.

Gemeinnützige Leistungen als Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe

Mit jeder gerichtlich verhängten Geldstrafe ist auch eine Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzt. Wenn die Geldstrafe nicht hereingebracht werden kann (keine freiwillige Zahlung und vergebliche Exekutionsversuche), wird die oder der Verurteilte zum Antritt der festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe innerhalb eines Monats aufgefordert. Gemeinsam mit dieser Strafantrittsaufforderung wird der oder dem Verurteilten als Alternative die Erbringung gemeinnütziger Leistungen (vier Stunden pro Tag Ersatzfreiheitsstrafe) angeboten. Eine solche Alternative ist jedoch für Ersatzfreiheitsstrafen mit einer Dauer von neun oder mehr Monaten ausgeschlossen. Wenn Sie ein solches Angebot erhalten, werden Sie kurz danach auch eine Einladung von NEUSTART zu einem Vermittlungsgespräch erhalten. Da Sie nur einen Monat ab Zustellung der Strafantrittsaufforderung Zeit haben, um das Angebot auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen anzunehmen, ist es besonders wichtig, dass Sie der Einladung von NEUSTART Folge leisten.

Ähnliches gilt auch für Strafen, die Finanz- oder Zollämter aussprechen.