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Elektronisch überwachter Hausarrest

Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form des Freiheitsstrafvollzugs. Wie der Name ausdrückt wird die Freiheitsstrafe in der eigenen Wohnung verbüßt, wobei Zeiten, während denen die Wohnung verlassen werden darf (insbesondere Arbeit, Einkäufe und Arztbesuche) genau festgelegt und elektronisch (durch einen Sender am Fußgelenk sowie eine stationäre Empfangsstation in der Wohnung) überwacht werden.

Elektronisch überwachter Hausarrest kann von der jeweiligen Leitung einer Justizanstalt bewilligt werden, wenn eine Verurteilte oder ein Verurteilter dies beantragt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die voraussichtlich noch zu verbüßende Strafzeit beträgt maximal zwölf Monate
  • die oder der Verurteilte verfügt über eine geeignete Unterkunft im Inland
  • geht einer geeigneten Beschäftigung im Inland nach
  • bezieht ein ausreichendes Einkommen, um ihren oder seinen Lebensunterhalt zu bestreiten
  • verfügt über einen Kranken- und Unfallversicherungsanspruch
  • die mit der oder dem Verurteilten im gemeinsamen Haushalt wohnenden Personen stimmen der elektronischen Überwachung zu und
  • es ist anzunehmen, dass die oder der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird

Elektronisch überwachter Hausarrest ist auch eine mögliche Form der Untersuchungshaft.