Bewährungshilfe ist eine unterstützende Maßnahme, die im Rahmen und im Regelfall für die Dauer einer Probezeit angeordnet wird. Bewährungshelfer:innen sind NEUSTART Mitarbeiter:innen, die aufgrund ihrer sozialarbeiterischen Ausbildung und ihrer Tätigkeit gelernt haben, Menschen in schwierigen Situation zu unterstützen.
Die Aufgabe der Bewährungshilfe ist es, sich mit Rat und Tat darum zu bemühen, einer oder einem Verurteilten oder Beschuldigten zu einer Lebensführung und Einstellung zu verhelfen, die sie oder ihn in Zukunft von der Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen abhalten kann.
Soweit das nötig ist, unterstützen Bewährungshelfer:innen die Bemühungen ihrer Klient:innen, wesentliche Lebensbedürfnisse zu decken, insbesondere Unterkunft und Arbeit zu finden. Der:die Bewährungshelfer:in hat dem Gericht (im Fall einer Diversion dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft) jedenfalls sechs Monate nach Betreuungsbeginn sowie bei Beendigung der Betreuung über ihre oder seine Tätigkeit und ihre oder seine Wahrnehmungen zu berichten. Ansonsten ist sie:er jedoch im Interesse ihrer:seiner Klient:innen zur Verschwiegenheit verpflichtet.