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Anwältin und Anwalt

Eine:n Verteidiger:in können Sie sich grundsätzlich immer nehmen. Der:die Verteidiger:in bespricht mit Ihnen den Verlauf des Verfahrens und Ihr Verhalten bei der Gerichtsverhandlung. Er:sie ist verpflichtet, alles, was Sie ihm:ihr erzählen, vertraulich zu behandeln und nur mit Ihrem Einverständnis der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mitzuteilen.

Ein:e seriöse:r Verteidiger:in wird Ihnen nie garantieren, dass Sie freigesprochen werden oder eine ganz besonders milde Strafe erhalten. Laufen Sie jedenfalls nicht zum:zur erstbesten Anwalt oder Anwältin, sondern erkundigen Sie sich, welche:r Verteidiger:in in Strafverfahren besonders engagiert ist. Eine:n Verteidiger:in zu nehmen ist auch eine Frage des Geldes.

Weitere Informationen in folgender Broschüre der österreichischen Rechtsanwälte.

Jugendliche Beschuldigte müssen in folgenden Fällen eine:n Verteidiger:in haben:

  •  in jeder Hauptverhandlung vor einem Bezirks- oder Landesgericht
  •  unverzüglich nach einer Festnahme
  •  sowie im gesamten Strafverfahren wegen eines Verbrechens (= mit mehr als 3-jähriger Freiheitsstrafe bedrohte Vorsatztat; zum Beispiel schwere Körperverletzung nach § 84 Abs 4 oder 5 StGB) ab der ersten Einvernahme als beschuldigte Person (also bereits bei einer kriminalpolizeilichen Beschuldigteneinvernahme)

Für erwachsene Beschuldigte besteht in schwereren Fällen (in der Regel bei Delikten, für die eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angedroht ist) Anwaltspflicht.

Wenn Sie keine:n Verteidiger:in haben, obwohl in dem gegen Sie geführten Strafverfahren Anwaltspflicht besteht, wird Ihnen vom Gericht jemand beigegeben (= Amtsverteidiger:in). Auch eine:n Amtsverteidiger:in müssen Sie grundsätzlich bezahlen.

Wenn Sie kein Geld haben (bei Jugendlichen kommt es dabei nicht auf das Einkommen der Eltern an), können Sie bei Gericht die Beigebung eines:einer Verfahrenshilfeverteidiger:in, dem:der Sie nichts bezahlen müssen, beantragen.

Wenn Sie sich keine:n Anwalt und Anwältin leisten können, fragen Sie also bei Gericht nach! Es ist am besten, wenn Sie sich frühzeitig nach einer Verteidigung umschauen. Jedenfalls sollten Sie mit Freund:innen, Eltern oder der Bewährungshilfe darüber reden, ob Sie eine Verteidigung brauchen und wer dafür in Frage käme.

Es ist für jede Rechtsberatung sinnvoll, wenn Sie schriftliche Unterlagen mitbringen beziehungsweise die Vorfälle aufschreiben, eventuell auch, wie Sie was beweisen können.