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Anklageschrift

Wird Ihnen vom Gericht ein Antrag auf Bestrafung oder ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft zugestellt, so handelt es sich um ein nicht allzu schweres Delikt. Gegen diese Anträge gibt es kein Rechtsmittel. In schweren Fällen verfasst die:der Staatsanwält:in eine Anklageschrift. Darin steht: welche Handlungen Ihnen, der oder dem Beschuldigten, konkret vorgeworfen werden (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)

  • gegen welche Gesetzesbestimmungen dadurch verstoßen wurde
  • welche Beweismittel dafür vorliegen
  • das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll

Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Was können/dürfen/müssen Sie jetzt tun?

Die Anklageschrift wegwerfen bringt nichts. Einfach vergessen ist auch keine Lösung, denn irgendwann kommt der Gerichtstermin. Also:

  •  Erst einmal gründlich lesen, was im Strafantrag oder der Anklageschrift steht. Was wirft man Ihnen vor? Hinter komplizierten Ausdrücken steckt manchmal eine ganz einfache Angelegenheit. Wenn Sie meinen, dass etwas nicht stimmt, schreiben Sie genau auf, was und wie es tatsächlich war.
  •  Sie haben die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Erhalt der Anklageschrift dagegen Einspruch zu erheben. Besprechen Sie das mit Ihrem:r Anwält:in – später können Sie sich viel wirksamer wehren (gegen den Strafantrag gibt es keinen Einspruch). Ob alles stimmt, was man Ihnen vorwirft, wird ausschließlich in der Hauptverhandlung geklärt.
  •  Überlegen Sie, wer Ihnen jetzt helfen kann! Freund:innen? Eltern? Ein:e Lehrer:in, Verteidiger:in oder Sozialarbeiter:in? Vielleicht die Bewährungshilfe? Wenn Sie schon eine:n Bewährungshelfer:in haben, sprechen Sie mit ihm:ihr. Wenn nicht, dann melden Sie sich bei NEUSTART. Die Adressen finden Sie hier.