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Verwaltungsstrafverfahren

Für manche Straftaten sind Verwaltungsstrafbehörden zuständig. Solche Straftaten nennt man Verwaltungsstraftatbestände. Die Verfahren nennt man Verwaltungsstrafverfahren.

Verwaltungsstrafbehörden sind zum Beispiel die Landespolizeidirektionen, Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate. Gerichte sind keine Verwaltungsstrafbehörden.

Es gibt viele verschiedene Verwaltungsstraftatbestände. Zum Beispiel:

  • Übertretungen im Straßenverkehr. Zum Beispiel zu schnell fahren, falsch parken, bei rot oder gelb über die Ampel fahren und so weiter.
  • Übertretungen im Melderecht. Zum Beispiel, wenn man sich eine neue Wohnung nimmt und sich nicht innerhalb von drei Tagen anmeldet.
  • Übertretungen beim Umgang mit Knallkörpern. Also mit Feuerwerk und Krachern.