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Anklageschrift
Wenn Sie eine Anklageschrift mit der Post bekommen, müssen Sie zum Gericht.
Eine Anklageschrift bekommen Sie, wenn Sie etwas Verbotenes gemacht haben. Eine Anklageschrift schickt Ihnen die Staatsanwaltschaft nur, wenn Sie ein schweres Delikt begangen haben. Wenn Ihr Delikt weniger schwer war, bekommen Sie einen Antrag auf Bestrafung oder einen Strafantrag. Was das ist, steht weiter unten bei „Strafverfügung“. Mit der Anklageschrift verlangt die Staatsanwaltschaft, dass es eine Hauptverhandlung am Gericht gibt.
In einer Anklageschrift steht:
- Was Sie Verbotenes gemacht haben. Dabei steht auch wo, wann und unter welchen Umständen das passiert ist.
- Welche Gesetze sagen, dass es verboten ist, was Sie getan haben.
- Welche Beweise es dafür gibt, dass Sie das getan haben.
- In welchem Gericht Ihre Hauptverhandlung ist. Dort müssen Sie unbedingt hingehen.
Das müssen Sie jetzt machen
Werfen Sie die Anklageschrift nicht weg. Das bringt nichts. Der Termin am Gericht kommt sowieso. Beschäftigen Sie sich mit der Anklageschrift.
- Lesen Sie die Anklageschrift gut durch. Dann wissen Sie genau, warum Sie beschuldigt werden. Manchmal klingt eine Anklageschrift sehr schwierig. Oft geht es aber um etwas, das einfach zu verstehen ist. Wenn etwas Falsches in der Anklageschrift steht, schreiben Sie auf, wie es wirklich war.
- Wenn etwas Falsches in der Anklageschrift steht, können Sie 14 Tage lang Einspruch erheben. Einspruch erheben heißt, dass Sie sagen, dass Ihrer Meinung nach etwas falsch ist. Reden Sie aber vorher mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Oft ist es gut, wenn Sie mit dem Einspruch bis zur Hauptverhandlung warten. Dort können Sie sich besser wehren. In der Hauptverhandlung wird immer darüber geredet, ob alles stimmt, was man Ihnen vorwirft.
- Überlegen Sie, wer Ihnen helfen kann. Vielleicht kann Ihnen eine Freundin oder ein Freund helfen. Oder ein Familien-Mitglied, eine Anwältin oder ein Anwalt. Es ist auch gut, wenn Sie mit einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter reden. Wenn Sie schon eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer haben, reden Sie mit ihr oder mit ihm. Wenn nicht, melden Sie sich bitte bei NEUSTART. Die Adressen finden Sie hier.