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Wem wir helfen

  • Wir helfen Personen und ihren Angehörigen, wenn sie Opfer geworden sind. Bei Taten, wo es eine Körperverletzung gab oder auch, wenn jemand getötet wurde. Auch bei Taten, wo Sie bedroht, verfolgt, sexuell attackiert oder beraubt worden sind.
  • Für Kinder und Opfer von sexueller Gewalt gibt es spezialisierte Einrichtungen. In solchen Fällen vermitteln wir Sie an die speziell geschulten Personen, die dort arbeiten.
Unser Ziel
  • Sie sollen sich sicher fühlen und gestärkt werden.
  • Sie sollen im Gerichtsverfahren zu Ihrem Recht kommen.
So geht’s
  • Wir machen uns einen Termin mit Ihnen aus. Dabei erklären wir Ihnen, was Sie von Ihrer Prozessbegleitung erwarten können. Sie erfahren, was rechtlich möglich ist. Wenn es notwendig ist, kümmern wir uns darum, dass Sie einen Rechtsanwalt bekommen.
  • Wenn noch keine Anzeige bei der Polizei gemacht worden ist, helfen wir Ihnen dabei.
  • Wenn Sie das möchten, gehen wir mit Ihnen zur Polizei.
  • Wir begleiten Sie zur Verhandlung beim Gericht.
  • Vor der Verhandlung sprechen wir mit Ihnen darüber, wie alles abläuft. Sie können mit uns auch darüber sprechen, was Ihnen Angst macht. Wir erklären Ihnen auch, wie man sich bei Gericht verhält. Und was danach kommt.
  • Ein wichtiger Punkt bei der Prozessbegleitung ist der Schadenersatz. Also was Ihnen zusteht, wenn Sie einen Schaden erlitten haben.
  • Nach der Polizei oder der Verhandlung beim Gericht reden wir mit Ihnen, damit Sie sich auskennen.