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NEUSTART „Projekt Rechtsextremismus“

Es hat zwar noch keinen klingenden Namen, aber mit Jänner 2025 startet bei NEUSTART ein neues Projekt zum Phänomenbereich Rechtsextremismus. Was ist damit gemeint? Und was hat die letzte Reform des Verbotsgesetzes damit zu tun?
Die Reform des österreichischen Verbotsgesetzes, die mit Januar 2024 in Kraft getreten ist, schließt Lücken im bisherigen Gesetz, bringt Neuerungen hinsichtlich diversioneller Möglichkeiten und teils Verschärfungen der Strafbestimmungen. Diese Änderungen machen es nötig, den Umgang mit rechtsextremistischem Verhalten in der Straffälligenhilfe professionell anzugleichen. NEUSTART hat eine lange Erfahrung in der Arbeit mit Personen, die Verurteilungen im Rahmen des Verbotsgesetzes oder aufgrund der Beteilung an einer terroristischen Vereinigung (§§ 278 b ff StGB) aufweisen. Letztere Gruppe an Personen wird seit 2015, durch speziell in der Betreuung radikalisierter Klient:innen ausgebildete Sozialarbeiter:innen (Spezialist:innen), betreut. 

Spezifisches Fachwissen und individuelle Betreuungsansätze

Man muss beiden der obengenannten Phänomenbereiche von Extremismus gerecht werden, kann diese Personengruppen in der Betreuung aber nicht „in einen Topf werfen“. Es obliegt der kriminalpolitischen Verantwortung, keine Ungleichstellung in der Betreuung von Personen, die unterschiedlichen Phänomenbereichen des Extremismus zugeschrieben werden, zu erzeugen. Es bedarf, sowohl im Bereich des Rechtsextremismus als auch im Bereich des religiös motivierten politischen Extremismus, spezifischem Fachwissen sowie spezialisierter und individueller Betreuungsansätze. Diese erproben wir ab 2025 im geplanten Projekt.

Über das „Projekt Rechtsextremismus“

Zentrales Definitionsmerkmal der Zielgruppe im „Projekt Rechtsextremismus“ ist eine verfestigte rechtsradikale bis hin zu rechtsextremistischer Ideologie. Für diese Klient:innengruppe sollen unsere Spezialist:innen, die im Bereich Deradikalisierung eingesetzt werden, zukünftig ebenfalls zuständig sein. Um diese Gruppe an Klient:innen identifizieren zu können, soll ein Clearing Verfahren erprobt und etabliert werden.
 
Die Projektlaufzeit wird ein Jahr betragen, in der wir das Projekt inhaltlich und auch strukturell parallel intern evaluieren. Das Projekt wird in drei Bundesländern umgesetzt: Wien, Oberösterreich und der Steiermark. Der Kick-Off Termin dazu hat Anfang Oktober stattgefunden.

Was wollen wir erreichen?

Mit der fachlich gezielteren Betreuung soll inhaltlich eine Verhaltensänderung – hin zu straffreiem Verhalten, eine Reduktion der Gewaltbereitschaft und eine Aufarbeitung rechtsextremer Straftaten erarbeitet werden. Weitere Ziele sind die Anerkennung demokratischer Werte und eine Unterstützung beim Distanzierungsprozess von gewaltbereitem Extremismus. 
Ich freue mich auf die Projektarbeit und dass es gelingt, durch die Bündelung der vorhandenen Expertisen eine fachliche Angleichung der Betreuungskonzepte herzustellen.
Über die/den Autor:in

Stephanie Mayerhofer arbeitet bei NEUSTART im Zentralbereich Sozialarbeit. Vor ihrem Wechsel in die Vereinszentrale war sie als Spezialistin zur Betreuung von radikalisierten Klient:innen und im Bereich „Dialog statt Hass“ tätig. Stephanie hat im Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus sowie im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus gearbeitet.

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