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Neue Maßnahme gegen häusliche Gewalt

Die Justiz und der Verein NEUSTART weiten die Möglichkeit der verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung aus.

Wien, 6. Juli (NEUSTART/BMJ) – Seit September 2021 müssen Personen, gegen die die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, verpflichtend an Gewaltpräventionsberatungen teilnehmen.
Zum weiteren Schutz vor häuslicher Gewalt schaffen Justiz und NEUSTART eine zusätzliche Einsatzmöglichkeit dieser Präventionsmaßnahme. Seit 1. Juli können auch Richter:innen Gewaltpräventionsberatungen anordnen, wenn sie eine einstweilige Verfügung zum Schutz gegen Gewalt erlassen. Damit können auch Personen zu diesen Beratungen verpflichtet werden, gegen die zuvor kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Der Verein NEUSTART führt die Gewaltpräventionsberatung im Auftrag der Justiz in ganz Österreich durch.

„Mit der Möglichkeit, dass nun auch Richter:innen verpflichtende Gewaltpräventionsberatungen anordnen können, schließen wir letzte Lücken im Gewaltschutz und schaffen eine weitere wirkungsvolle Maßnahme gegen häusliche Gewalt“,

sagt Justizministerin Alma Zadić.

„Das gilt nun auch, wenn noch kein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot vorliegt. So sorgen wir für mehr Sicherheit für alle Gewaltbetroffenen. Denn jede Gewaltspirale, die wir mithilfe von Präventionsmaßnahmen unterbrechen können, kann ein potenzielles Gewaltopfer weniger bedeuten.“

„Das oberste Ziel dieser Beratungen ist es, die Gewalt zu stoppen und Opfer – meist die Partnerin oder Expartnerin – zu schützen“,

sagt Christoph Koss, Geschäftsführer von NEUSTART.

„Wir haben in den vergangenen Monaten im Auftrag des Innenministeriums bereits mehr als 7.000 Beratungen durchgeführt. Diese Erfahrung lassen wir in die neue Maßnahme einfließen.“

In den Einzelberatungen wird zunächst die unmittelbare Auswirkung der Gewalttat thematisiert. Es geht darum, ein Unrechtsbewusstsein bei den Gefährder:innen – 90 Prozent davon sind Männer – zu schaffen und an der Motivation zu arbeiten, gewalttätiges Verhalten zu ändern. Die Gespräche werden von Sozialarbeiter:innen geführt, die auch eine Risikoeinschätzung vornehmen und bei Gefahr im Verzug die Sicherheitsbehörden alarmieren.
Opferschutz und Täterarbeit verfolgen dasselbe Ziel: nämlich den Stopp der Gewalt.

„Deshalb arbeiten wir engmaschig mit Polizei, Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Kinder- und Jugendhilfe, Gewaltschutzeinrichtungen und Männerberatungen zusammen“,

sagt Koss.

„Dieses Netzwerk ist ganz entscheidend bei opferschutzorientierter Täterarbeit.“

Über NEUSTART
Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 1.663 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu den größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.

 

Über die/den Autor:in

Thomas Marecek leitet die Kommunikation bei NEUSTART

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