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Unsere Ehrenamtlichen sind wichtige Mitarbeiter:innen

Eine wichtige Zielsetzung unserer Arbeit mit Straftäter:innen ist, der Entfremdung zwischen Straftäter:innen und Gesellschaft entgegenzuwirken. Um die Integrationschancen für Straftäter:innen zu erhöhen, brauchen wir die Mitarbeit von engagierten Bürger:innen. 

Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Ehrenamtliche Betreuung ist von jeher integraler Bestandteil unserer professionellen Straffälligenhilfe. Sie trägt mit dazu bei, dass in der Gesellschaft ein realistisches Bild von Kriminalität entstehen kann, Vorurteile abgebaut werden und die Wahrscheinlichkeit neuerlicher Straffälligkeit der zu betreuenden Personen stark verringert wird. Ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen erweitern unser Potenzial an Betreuungs- und Bezugspersonen und erschließen darüber hinaus lokale Ressourcen, die professionellen Helfer:innen oft nicht im gleichen Ausmaß zugänglich sind.

Langfristige Aufgabe mit professioneller Unterstützung

Bewährungshilfe unterstützt Straftäter:innen dabei, zukünftig ein delikt- und straffreies Leben zu führen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen straffällig gewordene Personen Unterstützung: Zur Absicherung ihrer Existenzgrundlagen und zur konstruktiven Auseinandersetzung mit ihrem Deliktverhalten. Darüber hinaus geben Bewährungshelfer:innen Hilfestellung für die notwendigen Veränderungen im Leben. Das bedeutet: Regelmäßige persönliche Kontakte mit den zu betreuenden Personen während eines Zeitraums von etwa drei Jahren.

Ehrenamtliche werden in ihrer Betreuungstätigkeit durch eine:n hauptamtliche:n Kolleg:in angeleitet und unterstützt. Ein wesentlicher Teil findet in monatlichen Teambesprechungen statt. Die Ehrenamtlichen sind durch das Gesetz den Hauptamtlichen in ihren Rechten und Pflichten bei der Durchführung ihrer Tätigkeit gleichgestellt. Weil für eine gelungene Wiedereingliederung in die Gesellschaft die solide Vertrauensbasis zwischen Betreuungsperson und Betreutem ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, findet ein Wechsel nur unter besonderen Umständen statt (zum Beispiel Übersiedlung des Probanden). Als Ersatz für die entstehenden Unkosten erhalten ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.

So werden Sie Ehrenamtliche:r Mitarbeiter:in: Voraussetzungen

Wer als ehrenamtliche Bewährungshelfer:in tätig werden möchte, sollte neben dem persönlichen Interesse an der Mitarbeit und sozialem Engagement folgendes mitbringen:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Unbescholtenheit vor dem Gesetz
  • Psychische Stabilität und stabile Lebensumstände
  • Toleranz gegenüber gesellschaftlichen Randgruppen und fremden Kulturen
  • Werthaltungen, die mit dem Leitbild von NEUSTART im Einklang stehen
  • Fähigkeit zur Reflexion der persönlichen Motive und Handlungen
  • Gute verbale und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Verlässlichkeit und Sorgfalt
  • Lernbereitschaft
  • Bereitschaft, für mehr als drei Jahre die Betreuung von mehreren Klient:innen zu übernehmen (laut Gesetz dürfen von einem:einer Ehrenamtlichen jeweils maximal fünf Klient:innen betreut werden)

Über die Aufnahme ehrenamtlicher Bewährungshelfer:innen entscheidet die Leitung der Einrichtung der Region, in der die Tätigkeit durchgeführt wird. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme sehr freuen. Die Einrichtungsleitung von NEUSTART in Ihrer Region steht für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.