Suche
Close this search box.

Häusliche Gewalt: Wie sich die NEUSTART Angebote ergänzen

Die Einführung der verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot ist ein Meilenstein im Gewaltschutz.

Die Gewaltpräventionsberatung stellt nur einen Teilaspekt dar. Warum? Gewalt, und hier vor allem häusliche Gewalt, entsteht nicht von heute auf morgen und ist in den meisten Fällen auch nicht durch eine kurze Intervention nachhaltig zu bearbeiten. Es ist daher essentiell, dass mehrere fachliche Angebote zur Verfügung stehen, um je nach Sachlage einen guten Zugang zur Anti-Gewaltarbeit zu ermöglichen.

Türöffner Gewaltpräventionsberatung

Personen, die sich in den meisten Fällen nicht freiwillig beraten lassen würden, kommen in diesem Setting oft erstmals mit Sozialarbeit in Kontakt. Hier können ihnen Vorurteile gegen Beratungssituationen genommen und bereits in diesen sechs Stunden damit begonnen werden, an einer Veränderungsmotivation zu arbeiten. Weitere NEUSTART Angebote können nahtlos anschließen.

Raus aus der Gewaltspirale

Die bisherige praktische Erfahrung zeigt, dass es bereits während der Gewaltpräventionsberatung zu einer Zuweisung in den Tatausgleich kommen kann. Dies stellt in Fällen, wo diese Diversionsform indiziert ist, eine sehr gute Übergangsmöglichkeit dar. Die Beschuldigten können gleich intern darauf vorbereitet und weitervermittelt werden und ein Austausch unter der Kollegenschaft findet statt.

Beim Tatausgleich nimmt das Opfer, nach Zustimmung und unter möglicher Begleitung durch eine Opferschutzeinrichtung, an der Mediation teil. Wie zuletzt die Studie „Opferzufriedenheit im Tatausgleich“ gezeigt hat, sind 77 Prozent der Opfer zufrieden mit dem Tatausgleich und die Rückfallquote nach erfolgtem Tatausgleich beträgt nur rund 13 Prozent.

Gewaltpräventionsberatung überbrückt kritische Wartezeit auf Bewährungshilfe

Bei einer gerichtlichen Verurteilung steht die Bewährungshilfe, mit ihrer jahrzehntelangen Expertise im Bereich häusliche Gewalt, zur Verfügung. Eine Herausforderung war bisher, dass zwischen Tat und Zuweisung Monate liegen und somit eine rasche Reaktion auf das Delikt nicht möglich war.

Durch die unmittelbare Nutzung des „window of opportunity“ durch die Gewaltpräventionsberatung (Meldung durch Gefährder:in binnen fünf Tagen, Beginn Beratung binnen 14 Tagen ab Meldung) kann eine wichtige Vorarbeit geleistet werden, die den Einstieg in die Bewährungshilfe erleichtert und nicht den genannten Zeitraum für einen Zugang verstreichen lässt. Zusätzlich steht in der Bewährungshilfe noch ergänzend das Anti-Gewalt-Training zur besonders intensiven Auseinandersetzung zur Verfügung.

Wie geht es weiter, wenn kein strafrechtlicher Hintergrund vorliegt?

In Fällen, wo wir selbst keine anschließenden Dienstleistungen anbieten können, gibt es freiwillige Männerberatungen, die wir nach der Gewaltpräventionsberatung ausdrücklich empfehlen.

Insgesamt ist es wichtig festzuhalten, dass bei einem komplexen Gebiet, wie häuslicher Gewalt, keine Fokussierung auf ein Einzel-Angebot stattfinden darf. Es geht um einen gesamtheitlichen Zugang in der Täter:innenarbeit, um das Risiko eines Rückfalles bestmöglich zu reduzieren.

Die Arbeit der Gewaltschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser, …) leistet auf Opferschutzseite mit enormen Engagement ebenfalls einen wichtigen Beitrag. In Kombination und in Zusammenarbeit streben wir gemeinsam die Wende zum Guten an.

Über die/den Autor:in
Alexander Grohs

Leiter von NEUSTART Niederösterreich und Burgenland seit 2017. Zuvor Abteilungsleiter und Sozialarbeiter, im Schwerpunkt tätig in der Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe und Anti-Gewalt-Training.
Nebenberuflicher Lektor an der der FH St. Pölten für „Devianz und Strafrecht“. Referent für Gewaltarbeit und (De-)Radikalisierung.
Vor NEUSTART als Flüchtlingsberater, Outplacer und Schulsozialarbeiter beschäftigt.

Mehr von mir lesen >>