- Protect (Schützen): Dies bedeutet, dass Staaten die Pflicht haben, die Menschenrechte aller zu schützen. Sie müssen verhindern, dass Menschenrechtsverletzungen durch Dritte (wie Einzelpersonen, Gruppen oder Unternehmen) geschehen, und sicherstellen, dass der Staat selbst diese Rechte respektiert. Dazu gehört etwa der Schutz vor Folter, Diskriminierung oder unrechtmäßiger Haft.
- Provide (Bereitstellen): Staaten sind auch verpflichtet, den Zugang zu den grundlegenden Menschenrechten und -freiheiten zu gewähren. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass Menschen Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, einem fairen Rechtssystem und anderen sozialen und wirtschaftlichen Rechten haben. „Provide“ umfasst also auch die Bereitstellung von Mitteln und Möglichkeiten, um diese Rechte zu realisieren.
- Prosecute (Verfolgen): Staaten müssen Verstöße gegen Menschenrechte, wie Verletzungen der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung oder der Freiheit durch strafrechtliche Verfolgung und gerichtliche Maßnahmen ahnden. Es ist die Verantwortung des Staates, Täter:innen von Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, indem sie strafrechtlich verfolgt werden.
Und was hat das mit NEUSTART zu tun?
Sozialarbeit im Zwangskontext bewegt sich immer in einem Spannungsverhältnis:
- Individuum: Die Kolleg:innen von NEUSTART sind den einzelnen Klient:innen verpflichtet und verbunden. Deren Bedarfe, Rechte und Entwicklung steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Das umfasst die Unterstützung und Förderung der Klien:tinnen in persönlichen und sozialen Belangen, etwa durch Beratung, Hilfe bei der Bewältigung von Lebenskrisen oder Unterstützung bei der Integration in die Gesellschaft.
- Gesellschaft: NEUSTART hat eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese nehmen wir wahr, indem wir etwa auf strukturelle und gesellschaftliche Probleme hinweisen. Wir wollen zur Förderung von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit beitragen. Die Kolleg:innen von NEUSTART tragen in ihrer täglichen Arbeit dazu bei, dass Leben ohne Kriminalität für immer mehr Menschen ein Ziel ist, das erreicht werden kann.
Nicht immer sind die Bedarfe von Klient:innen mit den Ansprüchen der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Diesen Spagat gilt es in der Sozialarbeit im Zwangskontext aufzulösen. Kompass sind dabei die Menschenrechte. Hilfreich ist dabei die Erweiterung des Mandates: Die Sozialarbeit ist eine professionelle Disziplin mit eigenen ethischen und fachlichen Standards.
Das „Triple Mandat“ umfasst daher auch die Verpflichtung, das eigene berufliche Handeln nach den Prinzipien der Sozialen Arbeit und den berufsethischen Richtlinien auszuführen. Dazu gehört eine reflektierte und fundierte Arbeitsweise, die sowohl auf Fachwissen als auch auf kontinuierliche Weiterbildung setzt. Zentrale fachliche Grundlagen sind dabei die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, eine geteilte Verantwortung sowie die Achtung von Vielfalt.
All das haben wir übrigens in der gesamten Organisation in den vergangenen zwölf Monaten intensiv reflektiert. In unserem Leitbildprozess haben wir uns mit den für uns wichtigen Werten und Haltungen auseinandergesetzt. Es mag zwar nicht überraschen, dass wir dabei auch oft Bezug auf die Menschenrechte nahmen – erwähnenswert ist es allemal.