Wien (NEUSTART) – Viel Positives erkennt Christoph Koss, Geschäftsführer des Vereins NEUSTART, in den heute bekannt gewordenen Vorhaben der Bundesregierung zum Kinderschutz. „Dass Kinderschutzkonzepte forciert werden, ist sehr wichtig“, sagt Koss. Ebenfalls begrüßenswert sei, dass verstärkt in Ermittlungsarbeit und Aufklärung investiert werden soll. „Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Straftat entdeckt wird, eine hohe präventive Wirkung hat“, sagt Koss.
Ein Aspekt ist dem NEUSTART Geschäftsführer in der Debatte um § 207a besonders wichtig. Von den 2.147 Tatverdächtigen (im Jahr 2021) waren 1.073 selbst minderjährig – das ist etwa die Hälfte. „Diese Kinder und Jugendlichen handeln auch ganz anderen Motiven als pädophile Sexualstraftäter. Diesen Teil des Problems wird das Strafrecht nicht lösen können“, sagt Koss. „Für Täter, die selbst noch Kinder oder Jugendliche sind, braucht es sozialpädagogische Angebote.“
Strafen haben bei Verurteilungen nach dem § 207a über alle Altersgruppen hinweg dann eine nachhaltige rückfallpräventive Wirkung, wenn sie mit einem guten Therapieangebot einhergehen. „Auch das berücksichtigt der Ministerratsvortrag“, sagt Koss. Ebenfalls wichtig sei es, dass zusätzliche Präventionsangebote ausgebaut werden, an die sich Personen wenden können, die zwar noch nicht straffällig geworden sind, aber bemerken, dass sie sich zu Kindern hingezogen fühlen. „Wenn diese Menschen flächendeckend anonym und kostenlos Zugang zu Therapie bekommen, werden Kinder geschützt, indem diese Personen nie zu Tätern werden“, sagt Koss.
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