Gewaltspräventionsberatung – Oberstes Ziel ist ein Ende der Gewalt
Seit 1. September 2021 ist NEUSTART in fünf Bundesländern auch Beratungsstelle für Gewaltprävention im Sinne des Gewaltschutzgesetzes und damit Anlaufstelle für alle, die nach einem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot verpflichtend eine Gewaltpräventionsberatung im Umfang von sechs Stunden absolvieren müssen.