Verfassungskonform!
Der österreichische Verfassungsgerichtshof prüfte, unter anderem, die Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz, welche die Gewaltpräventionsberatung festlegen, und kam zu dem Ergebnis, dass die vorbeugende Maßnahme der Gewaltpräventionsberatung zum Schutz der Rechte anderer erforderlich und verhältnismäßig ist.