Opfer-Täter-Dialog in allen Phasen des Strafverfahrens: Modellversuch ab 2025
Ab 2025 wird an ausgewählten Modellstandorten eine neue Form des Tatausgleichs erprobt. Zwei Jahre lang soll es nicht mehr nur im diversionellen Bereich, sondern in allen gerichtsanhängigen Fällen, bei denen es zu einer direkten Schädigung eines Opfers durch eine:n Täter:in gekommen sein kann, die Möglichkeit eines Opfer-Täter-Dialogs geben.