Die Notwendigkeit einer Neuerung samt deren Leitlinien wurden bereits im Jahr 2015 in einem umfassenden Diskussionsprozess erarbeitet und als Bericht der Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug an den damaligen Bundesminister für Justiz Wolfgang Brandstetter übermittelt. Darauf aufbauend gab es im Jahre 2017 einen Gesetzesentwurf samt Erläuterungen, der von der Strafrechtsprofessoren Helmut Fuchs und Peter Lewisch (Universität Wien) ausgearbeitet wurde. Wenn nun in einem ersten Teilpaket der Umsetzungsprozess endlich beginnt, wird dies vom Netzwerk Kriminalpolitik ausdrücklich befürwortet.
Das Netzwerk Kriminalpolitik hat eine ausführliche Stellungnahme zur Reform des Maßnahmenvollzugs verfasst, hier geht es zu allen Stellungnahmen.