JuBiS - Jugendbegleitung im Strafverfahren
Dieses Angebot ist in Vorarlberg abrufbar und richtet sich an (auch strafunmündige) Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Strafverfahren als Beschuldigte geführt werden. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich durch die Kinder- und Jugendhilfe.
Zugewiesene Jugendliche sollen bereits zu einem frühen Stadium begleitet werden. Dadurch soll frühzeitig ein positiver Lerneffekt für die jungen Menschen zur Vermeidung einer weiteren straffälligen Entwicklung erzielt werden.
Die Betreuung erfolgt von der Zuweisung bis zur Beendigung des Strafverfahrens und wird mit einem schriftlichen Bericht an die Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen.
Das Angebot JuBiS verfolgt folgende Ziele:
- Begleitung, Beratung und Betreuung von Jugendlichen im Strafverfahren und Beratung deren Eltern
- Begleitung zu Gerichtsterminen und Hauptverhandlung
- Anamnestische Abklärung und ggf. Veranlassung notwendiger und zweckmäßiger weiterer Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe (=Zuweiser)
- Erhebungen über deliktspezifische, psychosoziale, gesundheitliche und materielle Aspekte der Delinquenz
- Bei Bedarf Vermittlung an Institutionen mit speziellen Angeboten oder Anti-Gewalt-Training
- Erste Schritte der Deliktverarbeitung
- Verhinderung einer weiteren kriminellen Entwicklung einzelner Minderjähriger und junger Erwachsener