Was ist für unsere Klient:innen relevant?
Anspruch auf Vorleistungen zur Überbrückung der bürokratischen Zeit bis zur tatsächlichen Auszahlung von Sozialleistungen:
Insbesondere nach Haftentlassungen gilt es, die Zeit der Mittellosigkeit, bis Anträge auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe samt allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen gestellt und bearbeitet werden, möglichst kurz zu halten. Die Behörden sollten in solchen Fällen gleich etwas auszahlen, wenn die Angaben der Personen einen Anspruch wahrscheinlich erscheinen lassen, verbunden mit dem Recht auf Rückforderung, falls letztlich doch kein Anspruch besteht. NEUSTART leistet solche Auszahlungen oder Überbrückungen durch Gutscheine, wenn es entsprechende Vereinbarungen mit den Behörden gibt.
Ausbau von „Housing First“:
Dieses vom Sozialministerium unterstützte Programm beruht auf den, auch international gemachten, Erfahrungen, dass ein Herausarbeiten aus prekären Lebenslagen und eine Stabilisierung leichter gelingen, wenn Betroffene gleich eine eigenen kleine Wohnung erhalten, statt zuerst in Notquartieren zu landen.
Mietpreisdeckel für alle Wohnungen:
Da gerade auf dem freien Wohnungsmarkt, auf den Klient:innen ausweichen müssen, solange sie rechtlich keinen Zugang zu Gemeindewohnungen haben oder auf Wartelisten stehen, die Mieten besonders hoch sind.
Existenzminimum auf Basis von Referenzbudgets festsetzen:
Darin sind alle Ausgabenotwendigkeiten enthalten, die einen bescheidenen Lebensstil ermöglichen. Ein Minimum an sozialer und kultureller Teilhabe ist dabei inkludiert, wie hin und wieder ins Kino oder auf einen Kaffee zu gehen.
Qualitätsmonitoring:
Das ist notwendig, um faire Ermessensentscheidungen in der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung zu erreichen, statt fallweiser Willkür und Diskriminierung. Neben österreichweit gleichen Rechtsgrundlagen als Basis, statt den derzeitigen föderalistischen Unterschieden für die Bemessung der Ansprüche, sollten die auszahlenden Behörden in Ermessensbereichen ein Interesse an möglichst fairen und einheitlichen Entscheidungen haben und daher Beschwerdemanagement-Systeme und Anspruchsberechtigten-Anwaltschaften ausbauen.