(Wien / OTS) – Mit 1. Dezember 2023 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, durch die die Strafdrohungen für Herstellung, Besitz und Weitergabe von Kindesmissbrauchsdarstellungen erhöht wurden (§ 207a StGB).
Der Verein NEUSTART hat schon in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass rund die Hälfte aller Tatverdächtigen nach § 207a StGB selbst minderjährig ist. „Diese Kinder und Jugendlichen sind sich oft nicht bewusst, gegen das Gesetz verstoßen zu haben und handeln aus ganz anderen Motiven als pädophile Sexualstraftäter:innen“, sagt Christoph Koss, Geschäftsführer von NEUSTART. „Oft geht es dabei um ‚Sexting‘ oder Cybermobbing. Diese Grenzüberschreitungen durch Kinder und Jugendliche wird das Strafrecht nicht lösen können. Daher haben wir ein sexual- und sozialpädagogisches Angebot für Beschuldigte dieser Altersgruppe entwickelt.“
Das Programm „sicher.net § 207a“ kommt immer dann zur Anwendung, wenn Jugendliche mit dem Delikt § 207a StGB, eventuell in Kombination mit § 107c StGB (Cybermobbing), zur Bewährungshilfe zugewiesen werden. Das kann entweder nach einer Verurteilung oder bei einer diversionellen Erledigung der Strafsache der Fall sein.
„Die teilnehmenden Jugendlichen müssen sich unter professioneller Anleitung intensiv mit ihrer Tat, den Motiven und den Auswirkungen auf mögliche Opfer auseinandersetzen“,
sagt Koss.
Das Programm „sicher.net § 207a“ dauert rund sechs Monate. In diesem Zeitraum werden die Jugendlichen über den rechtlichen Rahmen aufgeklärt, es finden Medienkompetenztrainings statt und es wird Wissen über Missbrauchsdarstellungen, Pornografie und den Umgang mit derartigen Inhalten im Web und auf Sozialen Medien erarbeitet. Das Programm besteht sowohl aus Einzel- als auch aus Gruppensettings. „Besonders wichtig ist es, ein Bewusstsein über die jeweiligen Motive und die dahinterliegenden Bedürfnisse zu schaffen“, sagt Koss. „Wenn die Teilnehmer:innen Wissen über die Grenzen zwischen Intimität und Publizität erlangen, ist dieses Programm besser geeignet Wiederholungstaten zu vermeiden, als jede Bestrafung.“
Über NEUSTART
Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 750 haupt- und rund 900 ehrenamtliche Mitarbeiter:innen. Damit zählt NEUSTART zu einer der größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.
Rückfragehinweis:
Verein NEUSTART
Thomas Marecek
Kommunikation
thomas.marecek@neustart.at