Suche
Close this search box.

Die Istanbul-Konvention: Was ist das eigentlich?

Auf die Istanbul-Konvention wird im Diskurs zu häuslicher Gewalt häufig verwiesen. Schauen wir anlässlich der derzeit stattfindenden „16 Tage gegen Gewalt“ einmal genauer darauf.

wusstest du, …

  • dass der Unterzeichnungsort Istanbul der Konvention zwar den umfangssprachlichen Namen gibt, sie aber in Wahrheit und vollständig „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ heißt?
  • dass es in Österreich gleich drei Geburtsdaten der Konvention gibt? Sie wurde am 11. Mai 2011 von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet. Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013. In Kraft trat sie dann am 1. August 2014. Die Konvention lässt sich also in Österreich dreimal feiern. Das ist ein bisschen so wie in Beziehungen, in denen man jede Gelegenheit nutzt, um etwas zu feiern: die erste Begegnung, der erste Kuss, das erste Mal, das Zusammenziehen, vielleicht die Hochzeit…
  • dass die Vertragsstaaten, welche die Istanbul-Konvention unterzeichnet haben, regelmäßig geprüft werden, ob sie sich an den Vertrag halten?
  • dass dafür eine Expert:innengruppe zuständig ist, nämlich die „Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence” (= GREVIO). GREVIO besteht aus 15 Mitgliedern, die vom Ausschuss der Vertragsstaaten gewählt werden. Bei ihrer Wahl wird unter anderem darauf geachtet, dass sie unterschiedliche Rechtssysteme repräsentieren und über Erfahrung aus dem Bereich verfügen. Die Expert:innen werden für jeweils vier Jahre vom Ausschuss der Vertragsparteien gewählt. Österreich ist durch Helmut Tichy in GREVIO vertreten.
  • dass Österreich und Monaco die ersten beiden Länder waren, die beginnend mit März 2016 einer Evaluierung unterzogen wurden?
  • dass die aktuelle Staatenprüfung Österreichs unter dem Motto „Building Trust by delivering Support, Protection and Justice“ steht?
  • dass die Türkei eine der ersten Staaten war, die die Konvention unterzeichnet hat?. Mittlerweile ist die Türkei allerdings wieder ausgetreten.
Über die/den Autor:in

In der Leitung Sozialarbeit zuständig für den Themenkomplex häusliche Gewalt, die Gewaltpräventionsberatung, den elektronisch überwachten Hausarrest, die Prozessbegleitung und den Saftladen.

Nebenberuflich Lektorin an der Sigmund-Freud-Universität und Trainerin, unter anderem in der Fortbildung zur juristischen Prozessbegleitung.
Vor NEUSTART wissenschaftlich und im Opferschutz tätig.

Mehr von mir lesen >>