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Zeuginnen und Zeugen

Zeuginnen und Zeugen sind Menschen, die ein Ereignis gesehen oder gehört haben und darüber erzählen können.

Zeugen werden zum Gericht eingeladen, um zu erzählen, was sie gesehen oder gehört haben.

Wenn man mit einer Zeugin oder einem Zeugen verwandt ist, muss man nicht aussagen. Deshalb fragt die Richterin oder der Richter vorher, ob man verwandt ist.

Wenn man beschuldigt ist, kann man den Zeuginnen oder Zeugen auch selber Fragen stellen. Das darf man aber erst nach den Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten machen. Das gilt vor allem dann, wenn die Zeuginnen oder Zeugen etwas vergessen haben oder falsch erzählt haben. Man soll aber vorher mit der eigenen Anwältin oder dem eigenen Anwalt reden.

Man kann das Gericht bitten, weitere Zeuginnen und Zeugen zu hören, die etwas zu den Vorwürfen sagen können. Vielleicht können einen diese Personen entlasten. Das nennt man Beweisaufnahme.

Wenn Sie weitere Informationen brauchen, wenden Sie sich bitte an die Online-Beratung.