Einfache Sprache
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Wer erfährt ...?
Im österreichischen Recht steht, wer in einem Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht verständigt werden muss.
Dort steht auch, wann jemand verständigt werden muss. Hier sind ein paar Beispiele:
- Wenn ein Strafverfahren gegen Jugendliche eingeleitet und beendet wird, werden die Kinder- und Jugendhilfeträger und das Pflegschaftsgericht verständigt.
- Wenn der Verdacht besteht, dass Kinder oder Jugendliche in Gefahr sind, wird der Kinder- und Jugendhilfeträger verständigt.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zu einer mehr als sechs-monatigen Freiheitsstrafe oder Maßnahmenunterbringung verurteilt wird, wird die Schulbehörde verständigt. Freiheitsstrafe heißt, dass jemand ins Gefängnis muss.
- Gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter werden verständigt, wenn sie das Recht haben, in Strafverfahren gegen Jugendliche mitzuwirken. Das sind zum Beispiel die Eltern.
- Es gibt verschiedene Verständigungs-Pflichten gegenüber Opfern.
- Bei Beamtinnen oder Beamten wird die jeweils zuständige Dienstbehörde verständigt, wenn ein Strafverfahren gegen sie anfängt oder aufhört. Die Dienstbehörde wird auch über jedes rechtskräftige Urteil gegen Beamtinnen und Beamte verständigt.
- Wenn man wegen einem Urteil gewisse Rechte verlieren kann, wird die Verwaltungsbehörde verständigt, die darüber entscheiden muss, ob man dieses Recht wirklich verliert. Zum Beispiel die Gewerbebehörde für einen Gewerbeausschluss oder die Führerscheinbehörde für einen Führerscheinentzug.
- Wenn eine Person ohne österreichische Staatsbürgerschaft verurteilt wird, wird die jeweils zuständige fremdenpolizeiliche Behörde verständigt.
- Bei Strafverfahren gegen Soldaten wird das zuständige Militärkommando verständigt.
- Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird über alle Ergebnisse in Strafverfahren wegen Suchtmitteldelikten verständigt.
- Das Strafregisteramt wird über jedes Urteil und viele weitere Entscheidungen verständigt.