Opfer von bestimmten Straftaten können sich beim Gericht begleiten lassen. Das nennt man Prozessbegleitung.
Die Straftaten, bei denen man Anspruch auf Prozessbegleitung hat, sind: Gewalttaten, gefährliche Drohung und Sexualdelikte. Auch bestimmte Angehörige von Todesopfern bekommen Prozessbegleitung.
Um Opfer von Hass im Netz besser unterstützen zu können, wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Dazu zählen zum Beispiel Opfer von Stalking, Cybermobbing oder Verhetzung, aber auch Straftaten wie üble Nachrede, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, Beleidigung oder Verleumdung, wenn diese zuletzt genannten Taten – vereinfacht gesagt – „im Netz“ auf Plattformen wie Facebook oder auch Messengern wie WhatsApp begangen wurden.
Es gibt zwei Formen von Prozessbegleitung. Es gibt die psychosoziale Prozessbegleitung und die juristische Prozessbegleitung. Beide sind für das Opfer gratis.
Bei der psychosozialen Prozessbegleitung wird das Opfer begleitet. Und zwar bei der Anzeigeerstattung, bei Einvernahmen und bei der Hauptverhandlung. Außerdem wird das Opfer schon vorher auf diese Dinge vorbereitet. Dadurch ist das Strafverfahren für das Opfer leichter.
Bei der juristischen Prozessbegleitung wird das Opfer rechtlich beraten und rechtlich vertreten. Es bekommt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Wenn ein Opfer schon in einem Strafverfahren psychosoziale Prozessbegleitung bekommen hat, kann es auch in einem Zivilverfahren psychosoziale Prozessbegleitung bekommen.
Dieses Zivilverfahren muss im Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehen. Zum Beispiel: Schadenersatz, Obsorge, Scheidung, Erlassung einer Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt.
Hier gibt es viele Informationen dazu.