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Probezeit

Das Wort „Probezeit“ hat im Strafrecht zwei Bedeutungen.

  • Erstens kann eine Probezeit die Voraussetzung für die bedingte Nachsicht einer Strafe oder die bedingte Entlassung aus dem Gefängnis sein.
  • Zweitens ist die Probezeit eine Form der Diversion. Was eine Diversion ist, steht weiter oben.
Probezeit im Zusammenhang mit einer bedingten Nachsicht einer Strafe oder einer bedingten Entlassung

Wenn man schuldig gesprochen wird, kann es sein, dass die Geld- oder Freiheitsstrafe „ganz oder teilweise bedingt nachgesehen wird“. Das heißt, dass die Strafe nicht vollzogen wird oder nur zu einem Teil vollzogen wird. Das ist nur möglich, wenn eine wesentliche Voraussetzung erfüllt ist.

Nämlich, dass der Vollzug der Strafe nicht notwendig erscheint, um die Verurteilte oder den Verurteilten von einer neuerlichen Tat abzuhalten.

Bei einer bedingten Nachsicht wird eine Probezeit festgelegt. Die Probezeit dauert ein bis drei Jahre. Während dieser Zeit kann es sein, dass man zur Bewährungshilfe muss oder Weisungen erteilt werden, die man befolgen muss.

Diese Weisungen können zum Beispiel die Schadenswiedergutmachung, den Wohnort, die Ausbildung oder die Berufstätigkeit betreffen.

Man muss während der Probezeit straffrei bleiben. Man muss außerdem alle Weisungen befolgen. Wenn Bewährungshilfe angeordnet wird, muss man hingehen. Wenn man das alles macht, wird die Strafe nach dem Ende der Probezeit endgültig nachgesehen.

Das Gleiche gilt auch für eine bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe, also wenn man schon nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Freiheitsstrafe aus dem Gefängnis darf. Oder für eine bedingte Entlassung aus einer vorbeugenden Maßnahme. Die Probezeit dauert dann ein bis zehn Jahre.

Probezeit als Diversionsform

Ein Strafverfahren kann für die Dauer einer Probezeit vorläufig eingestellt werden. Dafür müssen alle Voraussetzungen für eine Diversion gegeben sein. Was eine Diversion ist, steht weiter oben. Die Probezeit dauert ein bis zwei Jahre. Es sind verschiedene Formen möglich.

Entweder wird nur die Probezeit bestimmt oder man bekommt zusätzlich Bewährungshilfe. Es kann auch sein, dass man bestimmte Pflichten erfüllen muss. Zum Beispiel Schadenswiedergutmachung. Was das ist, steht weiter unten. Oder man muss einen Kurs besuchen.

Man darf während der Probezeit nicht wieder straffällig werden. Man muss alle Pflichten erfüllen. Wenn Bewährungshilfe angeordnet wird, muss man hingehen. Wenn man das alles macht, wird das Strafverfahren nach dem Ende der Probezeit endgültig eingestellt.