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Gewerbeordnung
Es kann manchmal sein, dass man die Gewerbeberechtigung verliert oder keine Gewerbeberechtigung ausgestellt bekommt. Nämlich, wenn man eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten bekommt.
Freiheitsstrafe heißt, dass man ins Gefängnis muss. Oder, wenn man zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagsätzen verurteilt wird. Die Gewerbebehörde muss aber in manchen Fällen nachsichtig sein. Nämlich, wenn nicht zu befürchten ist, dass man bei der Ausübung des Gewerbes noch einmal die gleiche oder eine ähnliche Straftat begeht.