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Elektronisch überwachter Hausarrest

Normalerweise kommt man ins Gefängnis, wenn man eine Freiheitsstrafe bekommt oder in Untersuchungshaft muss. Beim elektronisch überwachten Hausarrest verbringt man die Strafe oder Untersuchungshaft in der eigenen Wohnung.

Der elektronisch überwachte Hausarrest ist eine Form des Vollzugs einer Freiheitsstrafe oder der Untersuchungshaft.

Dabei muss man eine Fußfessel tragen. Außerdem wird eine Empfangs-Station in der Wohnung aufgestellt.

In der Fußfessel ist ein Sender. Mit dem Sender wird kontrolliert, dass man die Wohnung nur zu bestimmten Zeiten verlässt. Diese Zeiten werden vorher ausgemacht. Man muss diese Zeiten unbedingt einhalten.

Man darf die Wohnung zum Beispiel verlassen, damit man in die Arbeit, zum Arzt oder einkaufen gehen kann.

Ob man eine Strafe zu Hause statt im Gefängnis verbringen darf, entscheidet die Leitung der Justizanstalt. Justizanstalt ist ein anderes Wort für Gefängnis. Man muss selbst danach fragen. Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich:

  • Die Strafzeit, die man noch verbüßen muss, darf maximal zwölf Monate sein.
  • Man muss eine passende Wohnung in Österreich haben.
  • Man muss Arbeit in Österreich haben.
  • Man muss genug Geld verdienen, dass man davon leben kann.
  • Man muss Anspruch auf Kranken- und Unfallversicherung haben.
  • Die Menschen, die im selben Haushalt wohnen, müssen einverstanden sein.
  • Es wird angenommen, dass man den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.