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Einvernahme
Wenn man verdächtigt wird, etwas Verbotenes gemacht zu haben, wird man einvernommen. Dabei schreiben Beamtinnen oder Beamte ganz genau auf, was passiert ist.
Die Beamtinnen und Beamten sind dabei normalerweise fair. Zuerst schreiben sie die Personalien der beschuldigten Person auf. Personalien sind die Daten einer Person. Also der Name, der Wohnort, der Geburtstag und so weiter.
Dann erklären sie einem, welche Tat einem vorgeworfen wird. Danach kann man selbst etwas dazu sagen. Wenn etwas unklar ist, sollte man immer nachfragen, was einem vorgeworfen wird.
Wenn man nicht will, muss man gar nichts sagen. Wenn man nichts sagt, verzichtet man aber auf die Chance, die eigene Sicht der Dinge zu erklären.
Manchmal ist man unsicher, ob es einem schadet, wenn man etwas sagt. Dann sollte man vorher jemanden fragen, dem man vertraut.
Manchmal setzen einen die Personen, die einen bei der Einvernahme befragen, unter Druck. Auch dann kann man die Aussage verweigern. Das heißt, dass man gar nichts sagt.
Alle Aussagen werden mitgeschrieben. Das Dokument, das dabei entsteht, nennt man Protokoll. Wenn das Protokoll fertig ist, muss man es unterschreiben. Vorher sollte man es aber ganz genau lesen.
Wenn etwas fehlt oder falsch ist, sollte man darum bitten, dass es ausgebessert wird. Wenn man nicht unterschreiben will, wird aufgeschrieben, warum man nicht unterschreiben will.