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Einmal Verbrecher, immer Verbrecher. Wer kriminell wird, hat jeden Vertrauensvorschuss verspielt. Wer ein reines Gewissen hat, braucht sich auch vor Überwachung nicht zu fürchten.

Wenn es so einfach wäre, dass „einmal Verbrecher, immer Verbrecher“ gelten würde, bräuchten wir all diese Gedanken nicht. Das Leben ist anders. Menschen ändern sich – in die eine oder andere Richtung.

Täter:innen und Opfer: „Einmal Verbrecher, immer Verbrecher…“

Kein Mensch wird als „Verbrecher“ geboren. Es gibt kein „Verbrecher-Gen“, das entscheidet, ob jemand etwas anstellt oder nicht. Oft genug geraten unsere Klient:innen durch widrige Lebensumstände in Situationen, die sie kriminell werden lassen. 50 Prozent unserer Klient:innen sind Jugendliche; damit ihr Leben nicht für immer verpatzt ist, brauchen sie eine zweite Chance. Gerade bei Jugendlichen wird Arbeit für das Gemeinwohl (gemeinnützige Leistung) oft als erste Sanktion eingesetzt. 77 Prozent der Klient:innen, die gemeinnützige Arbeit positiv absolvierten, bleiben rückfallfrei. Bei Vermögensdelikten jugendlicher Klient:innen liegt die Erfolgsrate bei 66 Prozent; werden sie gerichtlich verurteilt, sind es nur mehr 42 Prozent, die nicht rückfällig werden. Zählt man die Erfolgsquote von sozialkonstruktiven Maßnahmen wie Tatausgleich und gemeinnützigen Leistungen zusammen, liegt die Erfolgsrate bei 76 Prozent.