„Ich sehe, warum er es getan hat. Er hat mir Angst gemacht, er hat mich wütend gemacht. Jetzt sucht er verschämt eine Chance, sich zu entschuldigen. Jetzt will er etwas tun, um es wiedergutzumachen. Erst jetzt nachdem ich seinen Willen erlebt habe, kann ich verzeihen. Vergessen werde ich die Sache nie – aber sie hat eine neue Bedeutung bekommen.“ Sagt ein Opfer nach einem Tatausgleich.
Täter:innen und Opfer: Beim Tatausgleich wird doch das Opfer über den Tisch gezogen…
Beim Tatausgleich wird den Opferinteressen unmittelbar und unbürokratisch entsprochen. Ziel ist neben einer Entschuldigung auch emotionale und materielle Wiedergutmachung, also etwa Schadenersatzzahlungen. Bei Gericht ist das Opfer nur Zeuge, beim Tatausgleich gleichwertig beteiligt. Die Zufriedenheit ist dabei merklich höher.
Der Verzicht auf eine formelle gerichtliche Sanktion mit Gerichtsverhandlung und Vorstrafe bringt bessere Ergebnisse als eine bloße Verurteilung. Das zeigen die Ergebnisse einer Rückfallstudie des Wiener Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie. Konkret: Nach einem positiv abgeschlossenen Tatausgleich liegt die Erfolgsrate bei 86 Prozent. Nur zehn Prozent bei Erwachsenen, Frauen oder besser Gebildeten laufen Gefahr, rückfällig zu werden. Auch bei Gewalt in Partnerschaften ist die Erfolgsquote mit 89 Prozent überdurchschnittlich gut. Hier noch Vergleichszahlen bei leichter Körperverletzung: Bei Konfliktregelung beträgt die Erfolgsrate 85 Prozent, bei bloßer Verurteilung nur 59 Prozent. Seit Beginn der Konfliktregelung im Jahr 1985 wurde mit mehr als 115.000 Opfern an Wiedergutmachung, Verdeutlichung des Standpunktes, künftigem Umgang und sozialem Frieden gearbeitet. Gesamt waren in über 23 Jahren mehr als 240.000 Menschen beim Tatausgleich.